BGer 1C_97/2018
AbgewiesenEntscheid vom 03.09.2019 · Kanton TG
Eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.
BGer 1C_97/2018 vom 03.09.2019 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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