Anhang 1 NISV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer BE 100 2024 351 · 01.07.2025AbgewiesenWerden technisch für adaptiven Betrieb geeignete Antennen im Standortdatenblatt als konventionell (nicht adaptiv) deklariert, gilt die Baubewilligung nur für diesen Betrieb; Korrekturfaktor und umhüllende Antennendiagramme finden keine Anwendung, und kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen im adaptiven Betrieb sind kein Thema. Die…BaubewilligungVGer SG B 2024/74 · 24.10.2024AbgewiesenDie NISV-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform, und der Korrekturfaktor für adaptive Antennen gewährleistet ein gleichwertiges Schutzniveau wie bei konventionellen Antennen. Eine Interessenabwägung ist bei zonenkonformer und NISV-konformer Baubewilligung nicht erforderlich.BaubewilligungVGer AG WBE.2022.391 · 06.07.2023AbgewiesenMobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie im Wesentlichen der Versorgung derselben dienen; ideelle Immissionen und elektromagnetische Hypersensibilität begründen kein Abwehrrecht, solange die NISV-Grenz- und Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine kommunalen oder kantonalen Standortbeschränkungen…BaubewilligungBGer 1C_97/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.