Anhang 2 NISV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer SG B 2024/74 · 24.10.2024AbgewiesenDie NISV-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform, und der Korrekturfaktor für adaptive Antennen gewährleistet ein gleichwertiges Schutzniveau wie bei konventionellen Antennen. Eine Interessenabwägung ist bei zonenkonformer und NISV-konformer Baubewilligung nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_97/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1A.62/2001 · 24.10.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG fällt zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da die Standortgebundenheit gegeben ist, keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.