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Art. 13 Abs. 1 NISV

56 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

9%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_501/2025 · 06.08.2026AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…BaubewilligungVGer BE 100 2026 21 · 08.07.2026AbgewiesenEine Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses verletzt keine Ästhetikvorschriften, wenn sie möglichst unauffällig gestaltet ist und keine dominierende Stellung gegenüber benachbarten Schutzgebieten einnimmt. Der OKA muss nicht auf einem Dachaufbau festgelegt werden, zu dem kein Wartungspersonal regelmässig Zugang hat; der…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00321 · 25.06.2026AbgewiesenBeschwerdeführende, die die Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkantennen beanstanden, müssen ihre Rügen betreffend Gebäudedämpfung und OMEN substanziiert vorbringen; eine pauschale Infragestellung des Standortdatenblatts genügt nicht. Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in einer Arealüberbauung ist nicht zu beanstanden, wenn…BaubewilligungBGer 1C_379/2025 · 17.06.2026AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2025.44 · 22.04.2026RückweisungDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit Komplettersatz der Antennenanlage und massiver Leistungserhöhung ist baurechtlich als Neubau zu qualifizieren und löst die Pflicht zur Standortevaluation gemäss § 26 EG UWR (Kanton Aargau) aus, auch wenn die ursprüngliche Anlage vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erstellt wurde. Die…BaubewilligungVGer AG WBE.2025.46 · 22.04.2026AbgewiesenSolange eine Mobilfunkanlage die Grenzwerte der NISV einhält, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Baubewilligung; Elektrosensibilität begründet keinen weitergehenden Schutzanspruch. Die Standortevaluation nach § 26 EG UWR verlangt einen nachvollziehbaren Evaluationsbericht, der mehrere realistische Standorte vergleicht und den…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00397 · 09.04.2026Teilweise gutgeheissenDas Dach einer Dachaufbaute, das von Wartungspersonal (z.B. Kaminfeger) betreten werden muss, gilt als OKA nach Art. 13 Abs. 1 NISV; eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist dort zulässig, wenn durch ein gut sichtbares Warnschild und Zugangsbeschränkungen sichergestellt wird, dass keine Personen einer übermässigen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00579 · 09.04.2026RückweisungIst die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…BaubewilligungVGer BE 100 2024 274 · 06.02.2026AbgewiesenDie Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Sendeantennen nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar; für Mobilfunkanlagen in der Bauzone sieht das Bundesrecht keine Interessenabwägung mit der Prüfung von Alternativstandorten vor.BaubewilligungBGer 1C_539/2024 · 04.12.2025AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…BaubewilligungVGer TG TVR-2025-22 · 04.12.2025AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV für adaptive 5G-Mobilfunkantennen verletzen das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht; die Anwendung des Korrekturfaktors ist zulässig, sofern die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sind. Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone setzt weder einen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_30/2025 · 13.11.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…BaubewilligungVGer SG B 2024/218 · 18.09.2025GutgeheissenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einem Dach in der Wohnzone ist aufzuheben, wenn die gewässerschutzrechtliche Bewilligungspflicht (Art. 41c GSchV) nicht geprüft und die erforderliche Zustimmung des AREG (Art. 90 Abs. 4 PBG) nicht eingeholt wurde.BaubewilligungVGer BE 100 2023 230 · 17.09.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist relativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie hauptsächlich Landwirtschaftsland versorgt, am bestehenden Standort keine weitere Inanspruchnahme von Nichtbauzonenland erfolgt und ein äquivalenter Ersatz in der Bauzone nicht möglich ist. Die Anwendung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_646/2023 · 03.07.2025Teilweise gutgeheissenBei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.BaubewilligungVGer BE 100 2023 241 · 01.07.2025AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV sind auch für adaptive Antennen mit Korrekturfaktor KAA gesetzeskonform und tragen dem Vorsorgeprinzip nach aktuellem Erkenntnisstand hinreichend Rechnung; der Korrekturfaktor bewirkt weder eine Privilegierung adaptiver Antennen noch eine Senkung des Schutzniveaus gegenüber konventionellen Antennen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2023 348 · 01.07.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Korrekturfaktor ist rechtmässig, wenn die Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Prinzip gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV durchgeführt wird und das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen genügt.BaubewilligungBGer 1C_392/2023 · 13.05.2025AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2022 389 · 07.05.2025AbgewiesenDer Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor KAA gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar; die bestehenden QS-Systeme mit automatischer Leistungsbegrenzung sind geeignet, den bewilligungskonformen Betrieb adaptiver Mobilfunkantennen ausreichend zu überwachen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00329 · 02.05.2025AbgewiesenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können gemäss § 321 Abs. 1 PBG mittels Nebenbestimmungen behoben werden, sofern die Mängel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen erweisen sich nach gefestigter…BaubewilligungVGer ZG V 2023 77 · 10.12.2024AbgewiesenDie Verwendung umhüllender Antennendiagramme als Grundlage für die NIS-Prognose bei adaptiven 5G-Antennen ist bundesrechtskonform; sie deckt sämtliche möglichen Betriebsarten der Antenne ab und stellt die Einhaltung des Anlagegrenzwerts nach Ziff. 64 Anhang 1 NISV sicher. Der gesetzlich vorgesehene Korrekturfaktor KAA gemäss Ziff. 63…BaubewilligungBGer 1C_307/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV ist stufengerecht und mit dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Die Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig.BaubewilligungBGer 1C_286/2023 · 04.11.2024AbgewiesenDie Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…BaubewilligungBGer 1C_573/2023 · 31.10.2024AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform; das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) wird durch die festgelegten Grenzwerte hinreichend umgesetzt. Die QS-Systeme für adaptive Antennen und die Abnahmemessmethoden des METAS gelten als tauglich.BaubewilligungBGer 1C_24/2023 · 15.10.2024AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00724 · 03.10.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage neben einem inventarisierten Bahnhof verletzt § 238 Abs. 2 PBG nicht, wenn die kantonale Denkmalpflege die gute Einordnung bejaht hat und die Anlage ausreichend vom Schutzobjekt abgesetzt ist. Die Anwendung des Korrekturfaktors für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Schutzkonzept…BaubewilligungVGer BE 100 2024 332 · 25.09.2024Teilweise gutgeheissenHält eine projektierte Mobilfunkanlage die Anlagegrenzwerte der NISV rechnerisch ein, können gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip keine weitergehenden Emissionsbegrenzungen verlangt werden; innerhalb der Bauzone besteht auch keine rechtliche Pflicht zur Prüfung von Alternativstandorten. Erreicht die rechnerische…BaubewilligungVGer BE 100 2024 263 · 19.08.2024AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV für adaptive Mobilfunkantennen ist rechtmässig; die rechnerische Einhaltung der Anlagegrenzwerte gestützt auf das Standortdatenblatt und die Prüfung durch die kantonale NIS-Fachbehörde genügt als Bewilligungsvoraussetzung. Kurzzeitig über dem Anlagegrenzwert liegende…BaubewilligungVGer BE 100 2024 264 · 19.08.2024AbgewiesenBei einer Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen unter Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV genügt die rechnerische Prognose auf Basis des vollständigen Standortdatenblatts als Bewilligungsgrundlage; kurzzeitig über 5 V/m liegende elektrische Feldstärken an OMEN…BaubewilligungBGer 1C_459/2023 · 12.08.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Berücksichtigung von Elektrosensibilität oder nichtthermischen Wirkungen rechtfertigt keine Abweichung von den geltenden Grenzwerten.BaubewilligungBGer 1C_176/2022 · 18.07.2024AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.BaubewilligungBGer 1C_403/2022 · 15.07.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.BaubewilligungVGer ZG V 2023 11 · 18.03.2024AbgewiesenDie in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform; eine Verletzung des Vorsorgeprinzips ist zu verneinen, da keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die eine Anpassung erfordern würden. Bei adaptiven 5G-Antennen mit Korrekturfaktor KAA ist in…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2020 339 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen im «worst case»-Szenario gemäss den BAFU-Vollzugsempfehlungen entspricht den Vorgaben von Anhang 1 Ziff. 63 NISV und gewährleistet die Einhaltung der Anlagegrenzwerte; die geltenden Anlagegrenzwerte der NISV verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungVGer SO VWBES.2023.162 · 31.01.2024AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage unter Masterhöhung und Einbau adaptiver Antennen mit neuen Frequenzbändern und erweitertem Anlagenperimeter unterliegt der ordentlichen Baubewilligungspflicht. Die Beurteilung der Strahlung nach der «worst-case»-Betrachtung ohne Korrekturfaktor entspricht geltendem Recht; die bestehenden…BaubewilligungBGer 1C_45/2023 · 16.01.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortwahl nach kantonalem Recht (§ 26 EG UWR/AG) auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und die bundesrechtlichen Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1C_311/2022 · 15.01.2024AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…BaubewilligungBGer 1C_196/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Die Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen nach dem METAS-Bericht sind tauglich, und die QS-Systeme gelten als grundsätzlich funktionierend.BaubewilligungBGer 1C_251/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, die Zonenkonformität gegeben ist und das QS-System die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend überwacht. Eine bundesweite Gesamtplanung für Mobilfunkanlagen ist nicht Voraussetzung für die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_45/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach dem 'worst case'-Szenario ist mit der NISV vereinbar. Die Grenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBGer 1C_542/2021 · 21.09.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.BaubewilligungBGer 1C_527/2021 · 13.07.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.BaubewilligungVGer AG WBE.2021.335 · 07.12.2022AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…BaubewilligungBGer 1C_703/2020 · 13.10.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/2022 · 18.08.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.BaubewilligungVGer SG B 2021/188 · 17.03.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach NISV eingehalten werden und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB geltend gemacht werden. Eine privatrechtliche Einsprache wegen Wertminderung ist auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.BaubewilligungVGer BE 100 2020 409 · 15.02.2022Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone verletzt die Anlagegrenzwerte der NISV nicht, wenn die Orte mit empfindlicher Nutzung korrekt ausgewiesen sind; aus ästhetischen Gründen kann nur dann ein Bauabschlag erteilt werden, wenn der betroffenen Silhouette oder dem Horizont eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt.BaubewilligungVGer SG B 2020/59 · 19.01.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Gewerbe-Industriezone ist rechtmässig, wenn sie die NISV-Grenzwerte einhält und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB verursacht. Gestaltungsvorschriften für Bauten sind auf technische Infrastruktureinrichtungen wie Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.BaubewilligungGestaltungsplanVGer BE 100 2020 27 · 06.01.2021AbgewiesenAdaptive Antennen nach dem 5G-Standard dürfen nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU (Worst-Case-Szenario) beurteilt werden; das bestehende Qualitätssicherungssystem genügt als zulässige Alternative zur baulichen Grenzwertkontrolle, und die geltenden NISV-Grenzwerte verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBGer 1C_627/2019 · 06.10.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das Grundstück hinreichend erschlossen ist. Die Kumulation von Strahlung mehrerer Anlagen ist zulässig, sofern der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird.BaubewilligungPlanungszoneVGer BE 100 2020 136 · 31.03.2020AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone auf 5G-fähige adaptive Antennen ist raumplanungsrechtlich zulässig, wenn relative Standortgebundenheit nach Art. 24 Bst. a RPG zu bejahen ist und keine überwiegenden Interessen im Sinn von Art. 24 Bst. b RPG entgegenstehen. Die «worst case»-Beurteilung adaptiver…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer SG B 2019/145 · 11.02.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das QS-System als Kontrollmassnahme genügt. Die bundesrechtliche Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist abschliessend und verfassungs- sowie…BaubewilligungBGer 1C_226/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie einen funktionellen Bezug zur Zone aufweist und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Balkone und Dachterrassen gelten nicht als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach Art. 3 Abs. 2 NISV.BaubewilligungBGer 1C_97/2018 · 03.09.2019AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.BaubewilligungVGer SG B 2019/22 · 16.08.2019AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie der lokalen Versorgung dient und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Subjektive Ängste vor Strahlung oder Wertminderungen sind keine tragfähige Grundlage für eine Bewilligungsverweigerung.BaubewilligungBGer 1C_343/2015 · 30.03.2016AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.