Art. 93 BGG
42 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
10%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00530 · 02.07.2026Teilweise gutgeheissenEin Baustopp darf als vorsorgliche Massnahme nur verfügt werden, wenn ein Bauherr massiv von den bewilligten Plänen abweicht oder ohne Bewilligung baut; sein Umfang ist auf die konkret beanstandeten bewilligungspflichtigen Arbeiten zu beschränken und im Dispositiv genau zu umschreiben. Ein generelles Verbot aller Umgebungsarbeiten geht…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_397/2024 · 29.06.2026NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Zuständigkeit ist nach Art. 92 BGG nur anfechtbar, wenn er endgültig und verbindlich ist; bei Verzicht auf Beschwerde gegen einen solchen Entscheid ist die Anfechtbarkeit nach Art. 92 Abs. 2 BGG definitiv verwirkt. Art. 93 BGG ist restriktiv anzuwenden und setzt eine substantiierte Darlegung des nicht…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026 · 26.06.2026Teilweise gutgeheissenDer Schutzumfang einer Denkmalschutzverfügung muss den eigentlichen Schutzzielen entsprechen; er darf nicht so festgelegt werden, dass er geplante schwerwiegende Baueingriffe bereits ermöglicht, die mit diesen Zielen unvereinbar sind. Bei einem Schutzobjekt von nationaler Bedeutung hat sich die Nutzung dem Gebäude anzupassen und nicht…BGer 1C_71/2026 · 17.02.2026NichteintretenEin gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBGer 1C_622/2024 · 29.01.2026NichteintretenBauentscheide mit Nebenbestimmungen, die vor Baubeginn zu erfüllende Auflagen mit Umsetzungsspielraum enthalten, gelten als aufschiebend bedingte Baubewilligungen und sind als Zwischenentscheide nicht selbständig anfechtbar (Art. 93 BGG).BaubewilligungBGer 1C_641/2025 · 17.11.2025NichteintretenEine Entschädigungsregelung im Rahmen eines Rückweisungsentscheids stellt ebenfalls einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; fehlt ein nicht wieder gutzumachender Nachteil, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren darauf nicht ein.SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_170/2025 · 12.11.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die fehlende Bewilligungsfähigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzone ist im Kanton Graubünden nicht selbständig anfechtbar, wenn das Verfahren erst mit dem Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands abgeschlossen wird.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer ZH VB.2024.00284 · 30.10.2025Teilweise gutgeheissenDie Anordnung von Schutzmassnahmen bei einer Unterschutzstellung setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus; ein einziger Satz, in dem festgehalten wird, es stünden keine Interessen entgegen, genügt dieser Anforderung nicht. Bei der Bewertung der widerstreitenden Interessen bestehen Beurteilungsspielräume, die in erster Linie von…EnteignungBGer 1C_608/2025 · 22.10.2025NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ist ein selbstständig eröffneter Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG; er ist nur ausnahmsweise beim Bundesgericht anfechtbar, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind. Der bloss mögliche Aufwand für einen Augenschein im Rekursverfahren begründet…SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_245/2025 · 23.07.2025NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts im Gestaltungsplanverfahren stellt einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; die Beschwerde ans Bundesgericht ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil nachgewiesen ist oder die sofortige Gutheissung einen Endentscheid herbeiführen würde, was bei einem…GestaltungsplanBGer 1C_236/2025 · 09.07.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren, der keine abschliessende Beurteilung aller Teilaspekte enthält, ist nicht selbständig anfechtbar, wenn das kantonale Recht eine einheitliche Beurteilung von Legalität und Restitution vorsieht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00411 · 05.06.2025RückweisungDie Bejahung der Schutzwürdigkeit eines Denkmalobjekts nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG zwingt nicht zur Anordnung von Schutzmassnahmen; erforderlich ist eine Interessenabwägung, die eine hinreichende Sachverhaltsgrundlage voraussetzt — insbesondere unabhängige Abklärungen zu Sanierungskosten und technischer Machbarkeit. Eine auf…BGer 1C_632/2024 · 17.04.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht; rein tatsächliche oder finanzielle Nachteile genügen nicht.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBGer 1C_50/2025 · 30.01.2025NichteintretenWer unentgeltliche Rechtspflege wegen Mittellosigkeit beantragt, muss substanziiert darlegen, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel für den Kostenvorschuss verfügt; ein vages Vorbringen zu allfälligen Pflegeheimkosten genügt nicht.GestaltungsplanBGer 1C_256/2024 · 17.10.2024NichteintretenEine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch zu genehmigenden Plänen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar ist. Die Rüge einer Verletzung von Art. 25a und 33 RPG begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil.BaubewilligungVGer BE 100 2023 329 · 07.08.2024RückweisungDie Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00239 · 23.07.2024RückweisungDas Unterlassen des Einbezugs des kantonalen Amts für Raumentwicklung (ARE) zur Beurteilung, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD nach Art. 7 NHG einzuholen ist, verletzt Bundesrecht, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Sache ist zur Nachholung dieser Beurteilung und zum…BaubewilligungBGer 1C_436/2023 · 18.06.2024AbgewiesenEin Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn eine aufschiebende Bedingung (hier: Erstellung einer Quartiererschliessungsstrasse) einen Spielraum für deren Umsetzung belässt. Die Beschwerdelegitimation von Nachbarn gegen ein Bauvorhaben setzt voraus, dass sie mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch…BaubewilligungBGer 1C_427/2023 · 11.04.2024AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass ein Nachbar, dessen Anliegen durch den gemeinderätlichen Feststellungsentscheid zur falschen Containerplatzierung bereits berücksichtigt wurde, kein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Abänderung hat. Rügen, die über die prozessuale Frage des Nichteintretens hinausgehen, können im…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungGestaltungsplanVGer ZH SB.2023.00046 · 21.02.2024NichteintretenEine Maklerprovision fliesst steuerrechtlich erst in dem Steuerjahr zu, in dem alle aufschiebenden Bedingungen des zugrundeliegenden Kaufvertrags erfüllt sind (Art. 413 Abs. 2 OR). Ein Insichgeschäft zwischen der steuerpflichtigen Person und ihrer eigenen Gesellschaft zur nachträglichen Weiterleitung der Provision ist mangels…BGer 1C_569/2023 · 13.02.2024NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Anpassung von Plänen zur Einhaltung der Gewässerabstandslinie ist nicht selbstständig anfechtbar, da das Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.BaubewilligungBGer BGE 150 II 566 · 01.01.2024NichteintretenNachgelagerte Baubewilligungsverfahren zur Mängelbehebung sind nur zulässig, wenn dies sachlich sinnvoll ist und keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt entstehen können. Andernfalls liegt ein noch nicht abgeschlossener Zwischenentscheid vor, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.BaubewilligungBGer 1C_64/2023 · 09.11.2023NichteintretenEin Rückweisungsentscheid, der die untere Instanz zu weiteren Abklärungen und einem neuen Beschluss verpflichtet, ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_516/2022 · 13.06.2023AbgewiesenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_499/2022 · 24.04.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführenden keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil darlegen.BaubewilligungBGer 1C_203/2022 · 12.04.2023NichteintretenEin Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn die Bewilligung mit aufschiebenden Bedingungen verbunden ist, die einen Spielraum für deren Umsetzung belassen. Solche Zwischenentscheide sind nur unter den restriktiven Voraussetzungen von Art. 93 BGG selbstständig anfechtbar.BaubewilligungBGer BGE 149 II 170 · 01.01.2023NichteintretenEine Baubewilligung mit aufschiebenden Bedingungen, bei deren Umsetzung ein Spielraum besteht, stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG vor dem Bundesgericht angefochten werden kann.BaubewilligungBGer 1C_568/2021 · 30.09.2022AbgewiesenDer Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (z. B. erhebliche Gefährdung von Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt) dies gebieten. Formelle Verfahrensmängel (z. B. unvollständige UVP) rechtfertigen einen Widerruf nicht, sofern die Sachverhaltsabklärungen…BaubewilligungBGer 1C_312/2021 · 01.06.2022AbgewiesenEine Entscheidung über den Rinvio zur Präzisierung eines unklaren Planungsvincolums ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine unnötig aufwendige Beweisaufnahme droht. Fehlt eine solche Darlegung, ist der Rekurs unzulässig.GestaltungsplanBGer 1C_540/2020 · 11.04.2022NichteintretenEine Beschwerde gegen ein Grenzbereinigungsverfahren, die sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und appellatorische Kritik am Vorgehen der Gemeinde übt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. Das Bundesgericht tritt auf eine solche Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht…BaubewilligungGestaltungsplanVGer BE 100 2022 359 · 10.02.2022RückweisungEine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…BaubewilligungBGer 1C_288/2021 · 04.02.2022NichteintretenDie Beschwerde ist unzulässig, da die Beschwerdeführerin nicht materiell beschwert ist und kein irreversibler Nachteil droht. Rückweisungsentscheide sind grundsätzlich Zwischenentscheide und nur unter engen Voraussetzungen anfechtbar.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanBGer 1C_25/2021 · 10.01.2022NichteintretenEin baurechtlicher Vorentscheid kann nicht ergehen, wenn für eine betroffene Parzelle noch kein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt. Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil zulässig.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_396/2021 · 22.12.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.BaubewilligungBGer 1C_498/2020 · 03.11.2021NichteintretenEin Zwischenentscheid über eine Abbruchbewilligung für ein im Bauinventar und ISOS verzeichnetes Gebäude, der erst mit einer späteren Baubewilligung für einen Neubau wirksam wird, ist gemäss Art. 93 BGG nur beschränkt anfechtbar. Die Beschwerdeführer können sich im Baubewilligungsverfahren gegen den Abbruch wehren, auch wenn sie den…BaubewilligungAusnahmebewilligungKGer LU 7H 24 225 · 13.10.2020AbgewiesenIn einem nachgelagerten Baubewilligungsverfahren, das einzig untergeordnete Aspekte (Auflagenbereinigung, Anpassung von Nebenbestimmungen) einer bereits rechtskräftig beurteilten Stammbaubewilligung betrifft, ist dieselbe Rechtsgrundlage anzuwenden wie für die Hauptbewilligung; ein Wechsel auf das neue BZR würde ein systemwidriges…BaubewilligungGestaltungsplanPlanungszoneBGer BGE 146 I 36 · 01.01.2020AbgewiesenGemeinden können kantonale Richtplanentscheide wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV) direkt beim Bundesgericht anfechten. Die Fortschreibung eines richtplanerischen Zwischenergebnisses zur Festsetzung stellt einen anfechtbaren Endentscheid dar, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruht.RichtplanungBGer 1C_177/2019 · 08.10.2019NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) eines Ersatzneubaus ausserhalb der Bauzone nicht ein, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Frage erst im Rahmen eines konkreten Baugesuchs zu prüfen ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 2C_699/2018 · 11.06.2019NichteintretenDer Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.AppGer BS VD.2016.216 · 25.09.2017AbgewiesenBeim Wohnraumvergleich nach § 7 Abs. 3 lit. a WRFG ist ein projektbezogener Ansatz massgebend; die Nettogeschossfläche gemäss SIA-Norm 416 bildet die massgebende Vergleichsgrösse, und Bestandesbauten, die funktional und optisch integraler Bestandteil des Neubauprojekts sind, sind einzubeziehen. Eine Baumersatzpflanzung auf einer…BaubewilligungBGer 1C_563/2015 · 06.07.2016NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen die Anordnung eines Wiederherstellungsverfahrens nicht ein, da es sich um einen nicht anfechtbaren Zwischenentscheid handelt und die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_129/2012 · 12.11.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.