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BGer 1C_568/2021

Abgewiesen

Entscheid vom 30.09.2022

Der Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (z. B. erhebliche Gefährdung von Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt) dies gebieten. Formelle Verfahrensmängel (z. B. unvollständige UVP) rechtfertigen einen Widerruf nicht, sofern die Sachverhaltsabklärungen…

BGer 1C_568/2021 vom 30.09.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.