BGer 2C_699/2018
NichteintretenEntscheid vom 11.06.2019
Der Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
BGer 2C_699/2018 vom 11.06.2019 (Nichteintreten)
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