BGer 1C_563/2015
NichteintretenEntscheid vom 06.07.2016 · Kanton FR
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen die Anordnung eines Wiederherstellungsverfahrens nicht ein, da es sich um einen nicht anfechtbaren Zwischenentscheid handelt und die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.
BGer 1C_563/2015 vom 06.07.2016 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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