BGer 1C_129/2012
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 12.11.2012
Die Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung von Verkabelungsvarianten in allen Landschaftsschutzgebieten (eidgenössisch, kantonal, kommunal) sowie bei ISOS-geschützten Weilern. Ein Sachplanverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Abklärungen im Plangenehmigungsverfahren sachplanäquivalent erfolgen.
BGer 1C_129/2012 vom 12.11.2012 (Teilweise gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
VGer BE 100 2023 330 · 04.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmäss…BGer 1C_239/2025 · 06.07.2026 · AbgewiesenDer Ersatz von mehr als der Hälfte der tragenden Pfähle eines Bootsstegs in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung überschreitet den Rahmen des zulässigen Unterhalts oder de…BRG ZH Zwischenentscheid r4.2025.00190 · 11.06.2026 · GutgeheissenDer Widerruf einer rechtskräftigen Strassenprojektfestsetzung mit naturschutzrechtlichen Schutzmassnahmen erfordert ein koordiniertes Verfahren nach Art. 25a RPG und StrG, insbeson…BGer 1C_580/2024 · 22.05.2026 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur…VGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026 · GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebund…BGer 1C_176/2025 · 31.03.2026 · AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine w…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
BLN · 129 EntscheideLandschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN): ungeschmälerte Erhaltung und Bundesaufgabe.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.