BGer 1C_312/2021
AbgewiesenEntscheid vom 01.06.2022 · Kanton TI
Eine Entscheidung über den Rinvio zur Präzisierung eines unklaren Planungsvincolums ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine unnötig aufwendige Beweisaufnahme droht. Fehlt eine solche Darlegung, ist der Rekurs unzulässig.
BGer 1C_312/2021 vom 01.06.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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