VGer ZH VB.2023.00713
AbgewiesenEntscheid vom 04.04.2024 · Kanton ZH
Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…
VGer ZH VB.2023.00713 vom 04.04.2024 (Abgewiesen)
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