Art. 50 AIG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2024.00776 · 19.05.2025AbgewiesenEin Drittstaatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht von einer EU-Staatsangehörigen ableitete, verliert dieses mit dem Scheitern der Ehe; die Rückkehr der Ehefrau in ihr Heimatland schliesst zusätzlich den nachehelichen Härtefall nach Art. 50 AIG in Verbindung mit Art. 2 FZA aus.VGer ZH VB.2025.00018 · 07.05.2025AbgewiesenBei der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der Ehefrau ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vorzunehmen, die das Kindeswohl, die affektive und wirtschaftliche Eltern-Kind-Beziehung sowie das Verhalten des Ausländers während der gesamten Anwesenheitsdauer berücksichtigt.…VGer ZH VB.2024.00446 · 13.03.2025AbgewiesenNacheheliche Aufenthaltsansprüche nach Art. 50 AIG setzen voraus, dass zum Zeitpunkt der definitiven Auflösung der Ehegemeinschaft die originäre Anspruchsberechtigung des EU-Ehegatten noch besteht; erlischt die Niederlassungsbewilligung der EU-angehörigen Ehegattin vor diesem Zeitpunkt, entfällt auch der abgeleitete Anspruch des in der…VGer ZH VB.2025.00014 · 12.03.2025AbgewiesenNach Wegfall der ehelichen Gemeinschaft in der Schweiz – die weniger als drei Jahre dauerte – besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 44 oder Art. 50 AIG. Die ermessensweise Verweigerung der Bewilligung und die Wegweisung sind verhältnismässig, wenn keine individuelle Gefährdung im Herkunftsstaat…VGer ZH VB.2024.00511 · 16.10.2024AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…VGer ZH VB.2024.00376 · 25.09.2024AbgewiesenEin vor dem Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung in ehelicher Gemeinschaft verbrachter Voraufenthalt in der Schweiz ist nicht an die Dreijahresfrist nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bzw. Art. 77 Abs. 1 lit. a VZAE anzurechnen, wenn das Aufenthaltsrecht zwischenzeitlich erloschen war. Richtet sich der nacheheliche Aufenthalt nach Art. 44…VGer ZH VB.2024.00289 · 29.08.2024AbgewiesenNach einem rechtskräftigen Urteil über eine Scheinehe scheidet der nacheheliche Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG von vornherein aus; die spätere Auflösung der Ehegemeinschaft stellt keine wesentliche Sachverhaltsänderung dar, die eine materielle Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts gebietet. Vorbringen, die bereits im ersten…VGer ZH VB.2024.00384 · 28.08.2024AbgewiesenBei der Berechnung der Dreijahresfrist für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG) ist im Ausland verbrachte Zeit nicht anrechenbar; mehrere aufeinanderfolgende Ehegemeinschaften zwischen denselben Ehepartnern dürfen nicht zusammengerechnet werden, selbst wenn die Ehe nie geschieden wurde und zwischenzeitlich eine…VGer ZH VB.2023.00713 · 04.04.2024AbgewiesenDer Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.