Art. 7 lit. d FZA
12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2026.00015 · 31.05.2026AbgewiesenEin abgeleitetes Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer EU-Bürgerin erlischt mit der Inhaltsleere der Ehe; unsubstanziierte Vorbringen zur gefährdeten Wiedereingliederung im Herkunftsland begründen keinen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG.VGer ZH VB.2024.00687 · 10.07.2025AbgewiesenNach einer weniger als dreijährigen Ehegemeinschaft in der Schweiz besteht kein nachehelicher Anspruch auf Verlängerung einer EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung; Art. 30a VZAE über Härtefallbewilligungen für berufliche Grundbildung ist auf Personen mit laufender (widerrufener) Aufenthaltsbewilligung nicht anwendbar, da diese Bestimmung…VGer ZH VB.2024.00776 · 19.05.2025AbgewiesenEin Drittstaatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht von einer EU-Staatsangehörigen ableitete, verliert dieses mit dem Scheitern der Ehe; die Rückkehr der Ehefrau in ihr Heimatland schliesst zusätzlich den nachehelichen Härtefall nach Art. 50 AIG in Verbindung mit Art. 2 FZA aus.VGer ZH VB.2024.00557 · 10.04.2025AbgewiesenMit Auflösung der eingetragenen Partnerschaft entfällt der abgeleitete FZA-Aufenthaltsanspruch; ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt eine stark gefährdete Reintegration im Herkunftsland voraus, die bei guten wirtschaftlichen und sozialen Wiedereingliederungschancen zu verneinen ist. Weder das Kindswohl noch…VGer ZH VB.2024.00522 · 27.03.2025AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die kinderlos gebliebene Ehe mit einer EU-Bürgerin weniger als drei Jahre gedauert hat und weder ein nachehelicher Härtefall noch ein schutzwürdiges Konkubinat im Sinne von Art. 8 EMRK vorliegt. Ein freizügigkeitsrechtlicher…VGer ZH VB.2024.00511 · 16.10.2024AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…VGer ZH VB.2024.00172 · 22.08.2024AbgewiesenDie dreijaehrige Ehegemeinschaft nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bemisst sich nach der tatsaechlich gelebten ehelichen Beziehung in der Schweiz; sie endet mit dem Erloeschen des Ehewillens, auch wenn das aeussere Zusammenleben fortbesteht. Widerspruchsfreie und belegte Aussagen der Ehefrau ueber das Ende ihres Ehewillens im November 2021…VGer ZH VB.2024.00154 · 29.05.2024AbgewiesenFür den Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA müssen Unterhaltsbedürftigkeit und regelmässige, erhebliche Unterhaltsgewährung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden; blosse Barzahlungsbehauptungen ohne schlüssige Belege genügen diesem Beweismass nicht.VGer ZH VB.2024.00138 · 08.05.2024AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die durch Vorlage gefälschter Ausweispapiere erschlichen wurde, ist zu widerrufen; dem Rechtsmissbraucher steht kein Bestandes- oder Vertrauensschutz zu. Bei kurzem, erschlichenen Aufenthalt erweisen sich Widerruf und Wegweisung als verhältnismässig, auch wenn Familienangehörige von der Fälschung…VGer ZH VB.2024.00157 · 08.05.2024AbgewiesenEine gestützt auf gefälschte Ausweisdokumente erschlichene Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA kann widerrufen werden, unabhängig davon, ob die Betroffene selbst bösgläubig war; kein Bestandes- oder Vertrauensschutz bei arglistig erwirkten Bewilligungen.VGer ZH VB.2023.00713 · 04.04.2024AbgewiesenDer Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…VGer ZH VB.2023.00529 · 21.03.2024AbgewiesenDie Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.