Art. 3 Anhang I FZA
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2025.00325 · 15.10.2025AbgewiesenWer einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen häuslicher Gewalt nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG geltend macht, muss die Gewalt rechtsgenüglich glaubhaft machen; blosse Parteibehauptungen und ein erst mehr als ein Jahr nach der Trennung erstellter Beratungsstellenbericht genügen dafür nicht. Die Nichtverlängerung der…VGer ZH VB.2025.00311 · 30.07.2025AbgewiesenEine ausländische Person verliert ihren Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA, wenn ihr Verhalten gesamthaft als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss, weil sie ihre Bewilligung gestützt auf eine fingierte Erwerbstätigkeit erworben hat. Eine Teilzeittätigkeit mit einem Bruttomonatslohn von rund Fr. 390.- (4 Stunden…VGer ZH VB.2024.00529 · 29.01.2025RückweisungDas freizügigkeitsrechtliche Verbleiberecht bei Frühpensionierung knüpft grundsätzlich an das ordentliche Rentenalter an; ausnahmsweise ist auf den tatsächlichen Pensionierungszeitpunkt abzustellen, wenn die vorzeitige Pensionierung auf einer sozialhilferechtlich erzwungenen 'besonderen Zwangslage' beruht und die betroffene Person zu…VGer ZH VB.2024.00511 · 16.10.2024AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…VGer BE 100 2022 122 · 04.07.2024RückweisungNach einer rechtskräftig vollzogenen Wegweisung und einer ausländerrechtlichen Bewährungszeit von fünf Jahren ist ein Anspruch auf Neubeurteilung des Familiennachzugs zu prüfen; dabei ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen öffentlichem Fernhaltungsinteresse und privatem Familieninteresse vorzunehmen, die eine aktuelle…VGer ZH VB.2023.00713 · 04.04.2024AbgewiesenDer Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.