Art. 23 Abs. 1 VFP
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VGer ZH VB.2026.00033 · 20.08.2026AbgewiesenWer sich auf ein nacheheliches Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG beruft, trägt die Beweislast für eine mindestens dreijährige, in der Schweiz gelebte Ehegemeinschaft; gelingt dieser Nachweis nicht, entfällt der Anspruch unabhängig vom tatsächlichen Integrationsniveau. Kinder, die mit der Sprache und Kultur des Heimatlands…VGer ZH VB.2026.00015 · 31.05.2026AbgewiesenEin abgeleitetes Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer EU-Bürgerin erlischt mit der Inhaltsleere der Ehe; unsubstanziierte Vorbringen zur gefährdeten Wiedereingliederung im Herkunftsland begründen keinen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG.VGer BE 100 2025 10 · 16.04.2026AbgewiesenWer mit einem gefälschten EU-Reisepass eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erschleicht, erfüllt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 Bst. a AIG; das erhebliche öffentliche Interesse an der Durchsetzung des materiellen Ausländerrechts überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz, auch bei langjährigem Aufenthalt.VGer ZH VB.2025.00536 · 26.11.2025AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…VGer ZH VB.2025.00180 · 12.11.2025AbgewiesenEine EU-/EFTA-Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit setzt eine quantitativ wie qualitativ echte und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit voraus; der blosse Wille zur Erwerbstätigkeit ohne nachgewiesene existenzsichernde Einkünfte genügt nicht. Ein Verbleiberecht nach Art. 4 Anhang I FZA entfällt, wenn im Jahr vor…VGer ZH VB.2025.00208 · 12.11.2025AbgewiesenEin Anspruch nach Art. 50 AIG nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Aufenthaltsbewilligung der EU/EFTA-Angehörigen bestand. Die Beweislast für das mindestens dreijährige Bestehen der ehelichen Gemeinschaft liegt bei der ausländischen Person.VGer ZH VB.2024.00386 · 06.02.2025AbgewiesenDie Berufung auf den formellen Bestand einer Ehe ist rechtsmissbräuchlich, wenn die eheliche Gemeinschaft definitiv gescheitert ist; die abgeleitete Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA der drittstaatsangehörigen Ehegattin kann gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG widerrufen werden. Unsubstantiierte und…VGer ZH VB.2024.00172 · 22.08.2024AbgewiesenDie dreijaehrige Ehegemeinschaft nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bemisst sich nach der tatsaechlich gelebten ehelichen Beziehung in der Schweiz; sie endet mit dem Erloeschen des Ehewillens, auch wenn das aeussere Zusammenleben fortbesteht. Widerspruchsfreie und belegte Aussagen der Ehefrau ueber das Ende ihres Ehewillens im November 2021…VGer ZH VB.2024.00138 · 08.05.2024AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die durch Vorlage gefälschter Ausweispapiere erschlichen wurde, ist zu widerrufen; dem Rechtsmissbraucher steht kein Bestandes- oder Vertrauensschutz zu. Bei kurzem, erschlichenen Aufenthalt erweisen sich Widerruf und Wegweisung als verhältnismässig, auch wenn Familienangehörige von der Fälschung…VGer ZH VB.2024.00157 · 08.05.2024AbgewiesenEine gestützt auf gefälschte Ausweisdokumente erschlichene Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA kann widerrufen werden, unabhängig davon, ob die Betroffene selbst bösgläubig war; kein Bestandes- oder Vertrauensschutz bei arglistig erwirkten Bewilligungen.VGer ZH VB.2023.00713 · 04.04.2024AbgewiesenDer Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…VGer ZH VB.2023.00529 · 21.03.2024AbgewiesenDie Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.