Startseite
Startseite
← Urteilssuche

VGer ZH VB.2021.00682

Abgewiesen

Entscheid vom 21.05.2026 · Kanton ZH

Wer ein Geschäft mit Aktiven und Passiven vor dem 1. Juli 2004 übernimmt, haftet nach aArt. 181 OR analog als Rechtsnachfolger auch für altlastenrechtliche Kosten aus dem Betrieb des Vorgängers, sofern die Übernahme der Verbindlichkeiten nicht klar und deutlich nach aussen beschränkt wurde. Strittige zivilrechtliche Vorfragen (z.B.…

VGer ZH VB.2021.00682 vom 21.05.2026 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum.…BGer 1C_39/2025 · 04.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden…VGer BE 100 2024 44 · 28.08.2026 · RückweisungIn einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % liegt keine offensichtliche Rechtsumgehung des Zweitwohnungsverbots vor, wenn die Bauherrschaft ernsthafte Absichten z…BGer 1C_577/2025 · 24.08.2026 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzuläss…BGer 1C_589/2025 · 29.07.2026 · AbgewiesenEine Gesellschaft, die jahrzehntelang eine Giftmülldeponie betrieben und damit Boden und Grundwasser verseucht hat, kann als Verhaltenshafterin nach Art. 32d LPAmb zu 80 % an den S…VGer ZH VB.2024.00403 · 09.07.2026 · Teilweise gutgeheissenBeschliesst eine Gemeindeversammlung entgegen dem Antrag des Gemeinderats, eine Gewässerabstandslinie nicht aufzuheben, muss dieser Entscheid auf einer hinreichenden Interessenabwä…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Gewässerschutz · 260 EntscheideGewässerschutz: Grundwasserschutzzonen und -areale, Einleitungen und Anlagen in Schutzbereichen.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.