Art. 32c Abs. 1 USG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2021.00682 · 21.05.2026AbgewiesenWer ein Geschäft mit Aktiven und Passiven vor dem 1. Juli 2004 übernimmt, haftet nach aArt. 181 OR analog als Rechtsnachfolger auch für altlastenrechtliche Kosten aus dem Betrieb des Vorgängers, sofern die Übernahme der Verbindlichkeiten nicht klar und deutlich nach aussen beschränkt wurde. Strittige zivilrechtliche Vorfragen (z.B.…VGer BE 100 2020 416 · 28.11.2022AbgewiesenBei einer Mehrheit von Verursachern eines belasteten Standorts sind die Kosten nach Betriebsjahren und verwendeten Schadstoffmengen aufzuteilen; eine pauschale Bewertung ist zulässig, wenn sich die exakten Verursachungsanteile wegen Zeitablaufs nicht mathematisch genau bestimmen lassen.BGer 1C_393/2014 · 03.03.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Verkehrsinteresses und des Umweltschutzes aus, da die Umfahrungsstrasse die Verkehrssicherheit und den Schutz der Dorfbevölkerung verbessert, während die Umweltauswirkungen durch Massnahmen kompensiert werden können.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.