BGer 1C_589/2025
AbgewiesenEntscheid vom 29.07.2026 · Kanton TI
Eine Gesellschaft, die jahrzehntelang eine Giftmülldeponie betrieben und damit Boden und Grundwasser verseucht hat, kann als Verhaltenshafterin nach Art. 32d LPAmb zu 80 % an den Sanierungskosten beteiligt werden; die drohende Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt keine Reduktion, wenn die Gesellschaft seit Jahrzehnten keine produktive…
BGer 1C_589/2025 vom 29.07.2026 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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