Art. 32d Abs. 2 USG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2021.00682 · 21.05.2026AbgewiesenWer ein Geschäft mit Aktiven und Passiven vor dem 1. Juli 2004 übernimmt, haftet nach aArt. 181 OR analog als Rechtsnachfolger auch für altlastenrechtliche Kosten aus dem Betrieb des Vorgängers, sofern die Übernahme der Verbindlichkeiten nicht klar und deutlich nach aussen beschränkt wurde. Strittige zivilrechtliche Vorfragen (z.B.…VGer AG WBE.2025.211 · 13.04.2026Teilweise gutgeheissenFreiwillig durchgeführte Voruntersuchungen eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorts sind altlastenrechtlich notwendige Massnahmen im Sinne von Art. 32d USG, sofern sie ohne den Anlass des Verkaufswillens früher oder später behördlich angeordnet worden wären. Bei mehreren Verhaltensstörern ist der…VGer ZH VB.2022.00297 · 18.12.2025GutgeheissenAls Zustandsstörer ist der Standortinhaber an den Kosten der Altlastensanierung zu beteiligen, wenn er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von der Bodenbelastung hätte haben können. Ein statistisch belegter, erheblich unter dem Marktwert liegender Kaufpreis begründet einen wirtschaftlichen Vorteil, der einen Kostenanteil von…VGer BE 100 2020 416 · 28.11.2022AbgewiesenBei einer Mehrheit von Verursachern eines belasteten Standorts sind die Kosten nach Betriebsjahren und verwendeten Schadstoffmengen aufzuteilen; eine pauschale Bewertung ist zulässig, wenn sich die exakten Verursachungsanteile wegen Zeitablaufs nicht mathematisch genau bestimmen lassen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.