VGer SG B 2023/174
AbgewiesenEntscheid vom 06.03.2025 · Kanton SG
Ein Teilstrassenplan zur Erschliessung eines Grundstücks, dessen Auszonung ernsthaft in Betracht fällt, darf nicht genehmigt werden, da die Erschliessung auf die Nutzungsplanung abzustimmen ist und ein öffentliches Interesse fehlt, solange die künftige Zonenzuteilung ungewiss ist.
VGer SG B 2023/174 vom 06.03.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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