Art. 15 Abs. 2 RPG
23 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_260/2025 · 31.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.AuszonungBGer 1C_301/2025 · 30.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.AuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_47/2025 · 27.04.2026AbgewiesenDie Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.OrtsplanungsrevisionUmzonungRichtplanungBGer BGE 152 II 289 · 01.01.2026GutgeheissenSteht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…SondernutzungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_530/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.PlanungszoneVGer SG B 2023/174 · 06.03.2025AbgewiesenEin Teilstrassenplan zur Erschliessung eines Grundstücks, dessen Auszonung ernsthaft in Betracht fällt, darf nicht genehmigt werden, da die Erschliessung auf die Nutzungsplanung abzustimmen ist und ein öffentliches Interesse fehlt, solange die künftige Zonenzuteilung ungewiss ist.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_164/2024 · 13.02.2025AbgewiesenDer Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.PlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer GR R 2024 74 · 03.09.2024Besonderer AusgangBei Rückweisung durch das Bundesgericht nach Gutheissung der Beschwerde sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der vorangegangenen Verfahren so zu verlegen, wie wenn die Beschwerdeführer bereits vor Verwaltungsgericht obsiegt hätten. Für die Neubeurteilung der Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens ist die Sache wegen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_355/2023 · 16.08.2024AbgewiesenEine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneKGer LU 7H 22 165 · 26.09.2023AbgewiesenDie Rückzonung eines seit Jahrzehnten unüberbauten, peripher gelegenen Grundstücks in die Landwirtschaftszone im Rahmen der kantonalen Rückzonungsstrategie erweist sich als raumplanerisch recht- und zweckmässig, wenn das erhebliche öffentliche Interesse an der Reduktion überdimensionierter Bauzonen (Art. 15 Abs. 2 RPG) das private…AuszonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_695/2021 · 04.11.2022AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Abwägung der Interessen muss dabei die konkrete Situation der Parzelle und die Planungsziele berücksichtigen.PlanungszoneEinzonungBGer 1C_530/2021 · 23.08.2022AbgewiesenDie Errichtung einer Planungszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Der Grundsatz der Planbeständigkeit steht einer solchen Planungszone nicht entgegen, wenn die…PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_249/2021 · 12.07.2022GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Parzelle in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 Abs. 2 RPG, wenn die Nutzungsplanung veraltet ist und die Parzelle für eine künftige Auszonung in Frage kommt. Eine vorfrageweise Überprüfung des Zonenplans im Baubewilligungsverfahren ist in solchen Fällen geboten.BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungVGer SG B 2021/45 · 13.02.2022AbgewiesenDie Erschliessung eines Grundstücks durch einen Teilstrassenplan ist unzulässig, wenn eine Auszonung des Grundstücks ernsthaft in Betracht fällt und die Nutzungsplanung noch nicht abschliessend überprüft wurde. Die Verfahren sind zu koordinieren.AuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungKGer LU 7H 21 276 · 04.11.2021NichteintretenNachbarn, deren Grundstücke 420 m bzw. 3,6 km von der Bauparzelle entfernt liegen, verfügen im Baubewilligungsverfahren nicht über ein schutzwürdiges Interesse, wenn kein nachweisbares Konkurrenzverhältnis bezüglich der Rückzonung besteht; eine legitimationsbegründende Konkurrenzsituation setzt voraus, dass nur eines von mehreren…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneKGer LU 7H 19 179 · 23.09.2020AbgewiesenEine kantonale Fachbehörde (Dienststelle rawi) ist nicht befugt, ein in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegendes Baubewilligungsverfahren zu sistieren; eine solche Verfügung ist mangels Zuständigkeit rechtswidrig und von Beginn weg unbeachtlich. Zur Sicherstellung einer nach Art. 15 Abs. 2 RPG und kantonalem Richtplan erforderlichen…BaubewilligungAuszonungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_511/2018 · 03.09.2019Teilweise gutgeheissenTouristisch bewirtschaftete Wohnungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG setzen einen räumlich und funktionell einheitlichen, hotelähnlich strukturierten Beherbergungsbetrieb voraus. Eine blosse vertragliche Verbindung mit einem entfernten Hotel genügt nicht, um die Anforderungen an einen strukturierten Beherbergungsbetrieb zu erfüllen.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_409/2018 · 23.07.2019GutgeheissenEine Enteignung zur Erschliessung einer Bauparzelle setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus. Dieses fehlt, wenn die geltende Zonenplanung veraltet ist und eine Auszonung der Parzelle ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass zuvor eine Überprüfung der Bauzone stattgefunden hat.EnteignungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_646/2018 · 13.06.2019AbgewiesenDie Quartierplanänderung zur Anpassung der Parkierungsvorschriften und Terrainanpassungen ist rechtmässig, da die Interessenabwägung der Vorinstanz bundesrechtskonform ist und keine übermässige Bauzonendimensionierung vorliegt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_344/2018 · 14.03.2019AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer rationalen Zonenplanung (Vermeidung überdimensionierter Bauzonen, Schutz der Waldrandzone) und dem privaten Eigentumsinteresse des Grundeigentümers fällt zugunsten des öffentlichen Interesses aus, sofern die Massnahme verhältnismässig ist und auf einer hinreichenden…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_73/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnungen als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Ein incidenter Planungscheck ist nur bei substantiellen Änderungen…BaubewilligungBGer BGE 144 II 41 · 01.01.2018AbgewiesenEine vorgezogene Überprüfung der Planungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse zulässig. Das Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 15 Abs. 2 RPG) allein rechtfertigt eine solche Überprüfung nicht, es müssen zusätzliche Umstände wie Lage,…BaubewilligungBGer 1C_450/2015 · 19.04.2017AbgewiesenDie ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.