BGer 1C_688/2020
AbgewiesenEntscheid vom 06.01.2022 · Kanton TG
Eine anderechtliche Reservebauzone kann nicht durch blosse technische Nachführung oder kantonale Gesetzesänderungen zur definitiven Bauzone werden; eine Einzonung setzt ein formelles Planänderungsverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 15 RPG voraus.
BGer 1C_688/2020 vom 06.01.2022 (Abgewiesen)
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