BGer 1C_47/2020
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 17.06.2021
Die Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…
BGer 1C_47/2020 vom 17.06.2021 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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