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Art. 47 RPV

26 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00349 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenProtokoll und Power-Point-Präsentation einer verwaltungsinternen Koordinationssitzung sind als unmittelbare Abbildungen des laufenden Meinungsbildungsprozesses nicht offenzulegen; das als Grundlage dieses Prozesses erstellte Rechtsgutachten hingegen ist nach Publikation des Ergebnisses im öffentlichen Erläuterungsbericht ungeschwärzt…OrtsplanungsrevisionVGer SG B 2025/50 · 30.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Erlass von Sondernutzungsplänen (SNPB, SNPL) und Teilstrassenplänen (TSPK, TSPG) ist auch unter Übergangsrecht zulässig, wenn sie verfahrensrechtlich nach dem PBG erlassen, aber inhaltlich auf altrechtliche Bestimmungen gestützt werden. Eine Interessenabwägung ist nur dann erforderlich, wenn widerstreitende Interessen tatsächlich…SondernutzungsplanGestaltungsplanVGer AG WBE.2025.141 · 16.03.2026AbgewiesenBei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung genügt für die ISOS-Umsetzung in einer Dorfkernzone mit Erhaltungsziel A eine zonenrechtliche Grundordnung, die eine vollumfängliche einzelfallweise Berücksichtigung des ISOS im Baubewilligungsverfahren sicherstellt, ohne dass die Planungsbehörde im Planungsbericht eine detaillierte…OrtsplanungsrevisionUmzonungAufzonungBaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0160/2025 · 20.11.2025AbgewiesenEine Gemeinde darf in ihrer Bau- und Zonenordnung die Pflichtabstellplatzzahl nicht über die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans hinaus erhöhen, wenn keine vertretbare Gesamtbetrachtung im Rahmen der kommunalen Richtplanung vorliegt und die Massnahme den Modal-Split-Zielen widerspricht.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_360/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.OrtsplanungsrevisionVGer SG B 2024/94 · 03.04.2025GutgeheissenBei Nutzungsplanungen in schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) ist die Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen, und die ISOS-Erhaltungsziele müssen in die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ernsthaft einbezogen werden. Eine fehlende Beiziehung der Denkmalpflege führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2024.202 · 23.01.2025AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung des geltenden Zonenplans im Hinblick auf eine Auszonung ist abzulehnen, wenn die laufende Ortsplanungsrevision keine Auszonung der streitbetroffenen Parzelle vorsieht und diese sich aufgrund ihrer Grösse, Form und vollständigen Erschliessung nicht vordringlich dafür aufdrängt. Eine geringfügige…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer ZH VB.2024.00133 · 22.08.2024AbgewiesenArt. 15 Abs. 4 RPG unterscheidet nicht zwischen 'regulären' Einzonungen und Einzonungen als angebrachten Einzelfalllösungen; die Voraussetzungen dieser Norm müssen für jede Einzonung kumulativ erfüllt sein. Die kartografische Lage eines Grundstücks im Siedlungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan sowie Erschliessungsaufwendungen des…EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungVGer ZG V 2022 67 · 09.07.2024AbgewiesenDer Grundsatz der perpetuatio fori findet auf nichtstreitige Gesuchsverfahren ohne Wechsel der örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung. Die Erweiterung einer kantonalen Nutzungszone für Abbau und Rekultivierung in einem BLN-Gebiet ist zulässig, wenn ein nationales öffentliches Interesse an der Kiesversorgung und am Deponievolumen…EinzonungBaubewilligungRichtplanungBGer 1C_306/2022 · 28.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_199/2022 · 04.03.2024AbgewiesenEine untergeordnete nachträgliche Änderung kommunaler Bauvorschriften ohne weitergehendes öffentliches Interesse bedarf weder eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 4 RPG noch eines formellen Planungsberichts nach Art. 47 RPV.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_633/2023 · 27.02.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH AN.2023.00007 · 25.01.2024AbgewiesenEine kantonsweite provisorische Zonenordnung für Kleinsiedlungen gestützt auf Art. 36 Abs. 2 RPG ist prozessual als Nutzungsplan zu behandeln. Die Zuweisung einer Kleinsiedlung in eine provisorische kantonale Weilerzone liegt im planerischen Ermessen des Regierungsrats, wenn die Kleinsiedlung nach Siedlungsstruktur und Baubestand nicht…Bauen ausserhalb BauzoneUmzonungRichtplanungVGer AG WBE.2021.163 · 18.08.2022AbgewiesenBei einer kommunalen Nutzungsplanungsrevision verfügt die Gemeinde über erhebliche Entscheidungsfreiheit; das Verwaltungsgericht prüft nur die Rechtmässigkeit, nicht die Angemessenheit. Die Festlegung eines 14 m breiten Gewässerraums entlang eines eingedolten Bachs zur Sicherstellung von Unterhaltsmassnahmen verletzt die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_328/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.GestaltungsplanBGer 1C_47/2020 · 17.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_300/2020 · 01.12.2020GutgeheissenDie Aufhebung der Quartierplanpflicht im Zonenplan und die damit verbundene Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), da keine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt und die Massnahme den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Vorgaben des kantonalen…UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE I Nrn. 0095-0099/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' ist rechtmässig, da die nutzungsplanerische Abwägung der Baudirektion den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bundesrechtliche Aspekte (Sicherheit, Enteignung) nicht im kantonalen Verfahren zu prüfen sind.GestaltungsplanBGer BGE 146 II 289 · 01.01.2020GutgeheissenDie Schaffung einer Planungszone allein zur Aufnahme überdimensionierter Baugebiete ohne weitere Planungsperspektiven ist bundesrechtswidrig. Die Behörde muss präzise darlegen, welche Flächen in die Bauzone einbezogen werden, und die Einordnung von Gebieten mit Gestaltungsplanungspflicht als Baugebiete prüfen.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneGestaltungsplanVGer AG WBE.2018.322 · 15.07.2019RückweisungDie Koordinationsvorschriften (Art. 25a RPG) sind auf die Erschliessungsplanung sinngemäss anwendbar, wenn Lage und Ausdehnung öffentlicher Strassen verbindlich festgelegt werden; Gesuchsunterlagen und gewässerschutzrechtliche Bewilligung sind gemeinsam aufzulegen und die Entscheide gleichzeitig zu eröffnen. Eine Sondernutzungsplanung,…SondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0049/2018 · 04.05.2018GutgeheissenDie Senkung des Wohnanteils von 90 % auf 50 % in einem ruhigen Altstadtquartier der Stadt Zürich ist unzweckmässig und widerspricht den Planungsgrundsätzen, da sie die Wohnqualität mindert, ohne dass ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an einer Nutzungsdurchmischung besteht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_384/2016 · 16.01.2018AbgewiesenDie Einzonung einer kleinen Fläche für betreute Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist trotz kurzer Zeit seit der letzten Planrevision zulässig, wenn sie von untergeordneter Tragweite ist, ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht übermässig beeinträchtigt wird.EinzonungRichtplanungBaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0069-0070/2017 · 01.06.2017AbgewiesenEine Einzonung ist nur zulässig, wenn der zusätzliche Baulandbedarf gemäss Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG auch bei konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven innerhalb von 15 Jahren nachweisbar ist. Der Planungsbericht nach Art. 47 RPV muss diese Voraussetzungen fundiert und nachvollziehbar darlegen.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_367/2016 · 07.02.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…GestaltungsplanRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_774/2013 · 16.07.2014GutgeheissenDie Schaffung einer Kleinbauzone für Gärtnerei/Gartenbau widerspricht den Zielen der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach Art. 15 RPG, wenn sie grundlegende Veränderungen der baulichen Struktur und Nutzung ermöglicht, die über eine massvolle Erweiterung hinausgehen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_13/2012 · 24.05.2012AbgewiesenDie Schaffung einer projektbezogenen Kleinbauzone in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine erhebliche Erweiterung der bebauten Fläche und eine Intensivierung der gewerblich-industriellen Nutzung ermöglicht, selbst bei landschaftsschonender Einfügung. Die Interessenabwägung muss den Grundsatz der Trennung von Bau- und…GestaltungsplanRichtplanungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.