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Art. 21 Abs. 2 RPG

105 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

27%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_28/2026 · 15.07.2026AbgewiesenDie Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00403 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenBeschliesst eine Gemeindeversammlung entgegen dem Antrag des Gemeinderats, eine Gewässerabstandslinie nicht aufzuheben, muss dieser Entscheid auf einer hinreichenden Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 RPV beruhen; fehlt eine solche Begründung vollständig, ist der Planungsentscheid aufzuheben und die Sache zur Ergänzung des…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_161/2025 · 25.06.2026GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_80/2024 · 01.05.2026Teilweise gutgeheissenBei komplexen Revitalisierungsprojekten ist ein stufenweises Vorgehen zulässig, sofern die Umweltverträglichkeit und Interessenabwägung auf der ersten Stufe ausreichend geprüft werden. Absolute Schutzinteressen wie der Erhalt seltener Arten (z. B. Helm-Azurjungfer) erfordern jedoch bereits in der Projektbewilligung die Sicherstellung…BRG ZH BRGE I Nr. 0007/2026 · 30.01.2026NichteintretenPrivate haben keinen klagbaren Anspruch auf Erlass einer Planungszone; allgemeine öffentliche Interessen (Klimaschutz, Biodiversität, Kulturgüterschutz) begründen keine Rekurslegitimation, und eine bloss mittelbare, unsichere Liegenschaften-Aufwertung durch die begehrte Planungszone vermag das schutzwürdige Interesse eines…PlanungszoneRichtplanungBaubewilligungBGer BGE 152 II 289 · 01.01.2026GutgeheissenSteht ein Sondernutzungsplan in einem engen Unterordnungsverhältnis zu einem vom Bundesgericht aufgehobenen kommunalen Nutzungsplan, kann die Aufhebung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine vorfrageweise Überprüfung des Sondernutzungsplans rechtfertigt. Bei Vorliegen zusätzlicher Umstände (z. B.…SondernutzungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2024.409 · 15.09.2025AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Nutzungsplans im Baubewilligungsverfahren setzt voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse seit Planerlass erheblich verändert haben und das Interesse an der Plananpassung das Interesse an der Planbeständigkeit überwiegt (Art. 21 Abs. 2 RPG); weder die RPG-Teilrevision…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_262/2024 · 22.08.2025AbgewiesenDie Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_121/2024 · 25.07.2025GutgeheissenEin isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…BaubewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_550/2023 · 21.07.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_360/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.OrtsplanungsrevisionVGer ZH AN.2023.00013 · 10.04.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine provisorische kantonale Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen; die Zuweisung der Kleinsiedlung Bläsimühle zur provisorischen kantonalen Landwirtschaftszone ist rechtmässig, da die Siedlung mangels geschlossenem Siedlungsbild und mit…AuszonungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH AN.2023.00002 · 27.03.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für den Erlass einer provisorischen Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen durch den Regierungsrat. Die Zuweisung der Kleinsiedlung Dübelstein zur provisorischen kantonalen Weilerzone ist bundesrechtskonform, da die Siedlung den Schwellenwert…UmzonungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH AN.2023.00004 · 27.02.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine provisorische kantonale Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen; massgebliches Kriterium für die Zuweisung zur Bauzone ist das «weitgehend überbaute Gebiet» nach Art. 36 Abs. 3 RPG, wobei neben der Gebäudeanzahl auch Siedlungsstruktur…AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2024.00336 · 27.02.2025GutgeheissenEine Planungszone am Seeufer verletzt den Grundsatz der Planbeständigkeit nicht, wenn die vorangegangene BZO-Revision nur eine technische Teilrevision darstellte und seither gewichtige rechtliche und tatsächliche Änderungen eingetreten sind; das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit überwiegt das Vertrauen der…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2024.202 · 23.01.2025AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung des geltenden Zonenplans im Hinblick auf eine Auszonung ist abzulehnen, wenn die laufende Ortsplanungsrevision keine Auszonung der streitbetroffenen Parzelle vorsieht und diese sich aufgrund ihrer Grösse, Form und vollständigen Erschliessung nicht vordringlich dafür aufdrängt. Eine geringfügige…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer AG WBE.2023.405 · 14.01.2025AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung der kommunalen Nutzungsplanung auf Vereinbarkeit mit dem ISOS ist unzulässig, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seit Planerlass nicht erheblich genug verändert haben, um das Interesse an einer Überprüfung über die Rechtssicherheit und Planbeständigkeit zu stellen. Ein…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE I Nr. 0237/2024 · 20.12.2024Teilweise gutgeheissenEine fast vollständig realisierte Sondernutzungsplanung kann nicht akzessorisch überprüft werden, wenn das öffentliche Interesse an einer Plananpassung aufgrund des weit fortgeschrittenen Bebauungsstands äusserst gering ist und gewichtige private Vertrauensschutzinteressen entgegenstehen (Art. 21 Abs. 2 RPG). Die Hochhauseigenschaft…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00489 · 19.12.2024AbgewiesenEine kommunale Gestaltungsplanpflicht setzt ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG voraus, das konkret dargetan werden muss; allgemeine Hinweise auf städtebauliche Vorteile eines Sondernutzungsplans reichen nicht aus. Eine kurz nach einer BZO-Revision eingeführte, auf einzelne Grundstücke zielende…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_275/2022 · 27.11.2024GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.AuszonungOrtsplanungsrevisionEnteignungVGer ZH AN.2023.00009 · 24.10.2024AbgewiesenEine kantonale Übergangsverordnung, die Kleinsiedlungen ausserhalb des Baugebiets provisorisch einer Weilerzone zuweist, stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG als hinreichende gesetzliche Grundlage; das öffentliche Interesse an bundesrechtskonformen Regelungen überwiegt dabei das Vertrauensschutzinteresse der betroffenen…AuszonungPlanungszoneGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_588/2023 · 22.08.2024AbgewiesenDie vorgezogene Teilrevision zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen in der Gemeinde Rickenbach ist bundesrechtskonform, da sie auf einer Gesamtsicht aller relevanten Bauzonen basiert, einheitliche Kriterien anwendet und keine Präjudizierung der anstehenden Gesamtrevision bewirkt. Die Interessen an der Redimensionierung der Bauzonen…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_355/2023 · 16.08.2024AbgewiesenEine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_75/2023 · 15.08.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen hochwertiger Innenentwicklung und Ensembleschutz ist fehlerhaft, wenn der Abbruch eines zentralen Ensemblebestandteils (Verwaltungs- und Wohngebäude) die Erkennbarkeit und Aussagekraft des Industriedenkmals zerstört, obwohl eine redimensionierte Variante möglich wäre.GestaltungsplanBGer 1C_316/2023 · 18.07.2024AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.GestaltungsplanVGer AG WBE.2023.352 · 17.07.2024AbgewiesenEine Planungszone (Art. 27 RPG, § 29 BauG) setzt eine begründete, einigermassen verfestigte Planungsabsicht voraus; blosse Verweise auf eine laufende BNO-Revision und ein Räumliches Entwicklungsleitbild ohne konkrete Vorstellungen zum Inhalt einer Sondernutzungsplanung reichen nicht aus. Die Beschränkung der Planungszone auf einzelne…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_37/2024 · 08.07.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2023.298 · 11.06.2024AbgewiesenEine Arealüberbauung in der Dorfzone mit teilweise dreigeschossigen Gebäuden, abweichenden Firstrichtungen und Holzfassaden ist bewilligungsfähig, wenn ein schlüssiges Fachgutachten die gute Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild bestätigt und der Zonenzweck (Erhaltung und Entwicklung des typischen Dorfkerncharakters) nicht…BaubewilligungRichtplanungVGer AG WBE.2024.72 · 11.06.2024AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung von kommunalen Nutzungsvorschriften (§ 67 Abs. 1 BauG) setzt kumulativ die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Wohl und das Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse oder eines Härtefalls voraus; generelle wirtschaftliche Gründe wie Marktsättigung oder Wohnraummangel, die jeder Grundeigentümer in der betreffenden…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE I Nr. 0083/2024 · 03.05.2024GutgeheissenEine Planungszone, die allein auf geänderten Planungsvorstellungen des Gemeinderats beruht, verstösst gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn seit Inkraftsetzung der letzten BZO-Revision nur rund fünf Jahre vergangen sind und sich die tatsächlichen Verhältnisse — namentlich die Lärmimmissionen und die…PlanungszoneAuszonungUmzonungVGer SO VWBES.2023.222 · 22.02.2024GutgeheissenFlachdachbegrünungsvorschriften in Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans gelten für alle erstellten Dachflächen, die nicht als Terrassen genutzt werden, unabhängig davon, ob das maximal mögliche Gebäudevolumen ausgeschöpft wird. Eine akzessorische Überprüfung bestandskräftiger Nutzungspläne im Baubewilligungsverfahren ist…BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_435/2022 · 23.01.2024AbgewiesenEin Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_544/2022 · 03.01.2024AbgewiesenDer Einleitungsbeschluss eines Quartierplanverfahrens ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; Rügen gegen die Einleitung können nicht mehr im weiteren Verfahren vorgebracht werden. Eine Überprüfung ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse möglich (Art. 21 Abs. 2 RPG).GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2022.463 · 26.09.2023AbgewiesenDie Pflicht, ein Baugesuch generell von drei Fachexperten beurteilen zu lassen (§ 13 Abs. 2 SNV Gestaltungsplan), ist unverhältnismässig und verfassungswidrig, wenn kein sachlicher Grund für den Mehrfachbeizug dargetan wird; die Kosten dürfen der Bauherrschaft nur in dem Mass überwälzt werden, das einem einzigen Fachgutachter…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_444/2022 · 04.09.2023AbgewiesenDie Baubewilligung und der Niveaulinienplan können gestützt auf den bestehenden Bebauungsplan erteilt bzw. festgesetzt werden, wenn das Vorhaben keine Anpassung der Nutzungsplanung negativ präjudiziert und die städtebauliche Eingliederung gewahrt ist. Eine vorfrageweise Überprüfung des Bebauungsplans ist nur bei erheblichen Änderungen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_555/2022 · 09.05.2023AbgewiesenEine nachträgliche Anfechtung einer rechtskräftigen Nutzungsplanung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die betroffene Person beim Planerlass keine Anfechtungsmöglichkeit hatte oder das Ausmass der Beschränkung unklar war. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz auf verspätete Rügen nicht eingeht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_48/2022 · 29.03.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_362/2021 · 23.02.2023AbgewiesenDie Einleitung einer Quartierplanrevision und die Ausdehnung des Beizugsgebiets sind zulässig, wenn sich die Planungsgrundlagen erheblich geändert haben und die betroffenen Grundstücke einen Vorteil aus der Planung ziehen können.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_100/2022 · 16.02.2023AbgewiesenEine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Planungszone zu erlassen, wenn die Rückzonung von Grundstücken mit einem kürzlich genehmigten Gestaltungsplan nicht verhältnismässig ist und die Planbeständigkeit sowie der Vertrauensschutz Vorrang haben. Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben die öffentlich aufgelegte…BaubewilligungGestaltungsplanPlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_753/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer BE 100 2021 271 · 27.12.2022AbgewiesenDer allgemeine Trend zu sinkendem Platzbedarf auf Friedhöfen begründet keine erhebliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 21 Abs. 2 RPG, die eine akzessorische Überprüfung des kommunalen Zonenplans rechtfertigen würde. Ein zonenkonformes Friedhofprojekt bedarf keines Bedarfsnachweises, und parkähnliche Gestaltung steht der…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_459/2020 · 27.10.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_530/2021 · 23.08.2022AbgewiesenDie Errichtung einer Planungszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Der Grundsatz der Planbeständigkeit steht einer solchen Planungszone nicht entgegen, wenn die…PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_287/2021 · 25.07.2022AbgewiesenEine Baubewilligung kann mit Nebenbestimmungen für untergeordnete Mängel verbunden werden, sofern diese keine wesentlichen Projektänderungen erfordern. Die Erschliessung ist rechtlich gesichert, wenn sie in der Nutzungsplanung festgelegt und ein Enteignungstitel mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen ist.BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_571/2021 · 25.07.2022GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der für ein Grundstück kein Baufeld und keine Höhenbeschränkung vorsieht, weil beim Erlass davon ausgegangen wurde, das bestehende Haus bleibe bestehen, verbietet einen Ersatzbau mit grösserer Grundfläche oder Höhe. Eine solche Baubewilligung ist planwidrig und willkürlich.BaubewilligungGestaltungsplanVGer ZG V 2021 24 · 13.07.2022AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Sondernutzungsplan) im Baubewilligungsverfahren ist nach Art. 21 Abs. 2 RPG nur bei erheblich geänderten Verhältnissen zulässig; je neuer der Plan und je vollständiger er realisiert ist, desto höher ist die Schwelle für eine Überprüfung anzusetzen. Wurde der Plan im…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_249/2021 · 12.07.2022GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Parzelle in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 Abs. 2 RPG, wenn die Nutzungsplanung veraltet ist und die Parzelle für eine künftige Auszonung in Frage kommt. Eine vorfrageweise Überprüfung des Zonenplans im Baubewilligungsverfahren ist in solchen Fällen geboten.BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_650/2020 · 12.07.2022GutgeheissenDie Erteilung von Baubewilligungen auf Parzellen in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 RPG, wenn die Gemeinde bereits eine Planungszone zur Reduktion der Bauzonen erlassen hat und die Bewilligungen das Planungsziel präjudizieren.BaubewilligungPlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_391/2021 · 08.07.2022AbgewiesenEine kommunale Planungsinitiative zur Umzonung von Grundstücken ist zulässig, wenn sie mit höherrangigem Recht vereinbar interpretiert werden kann und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Kreise im Rahmen der Umsetzung gewahrt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_153/2021 · 12.04.2022AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2021.146 · 23.03.2022GutgeheissenDie RPG-Revision von 2012 hat den Eigentumsinhalt nicht neu umschrieben, weshalb Rückzonungen aus bundesrechtskonform ausgeschiedenen Bauzonen grundsätzlich als entschädigungspflichtige Auszonungen und nicht als entschädigungslose Nichteinzonungen zu qualifizieren sind. Eine Auszonung, die dem Eigentümer mehr als die Hälfte des…AuszonungEnteignungEinzonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_440/2021 · 28.02.2022AbgewiesenEine kommunale Initiative, die den Schutz eines Einzelbaums in der Gemeindeordnung verankern will, ist ungültig, wenn sie die gesetzessystematischen Vorgaben des kantonalen Nutzungsplanungsverfahrens umgeht und damit übergeordnetem Recht widerspricht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_608/2020 · 14.01.2022AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…GestaltungsplanSondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_643/2020 · 07.01.2022AbgewiesenEine vorfrageweise Überprüfung der Nutzungsplanung auf Vereinbarkeit mit dem ISOS im Baubewilligungsverfahren ist nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit der Planfestsetzung so erheblich geändert haben, dass das Interesse an der Überprüfung dasjenige an der Planbeständigkeit überwiegt. Bei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 148 II 417 · 01.01.2022GutgeheissenDie Gemeinde darf keine Baubewilligungen erteilen, bevor sie bei überdimensionierten Bauzonen und erheblichen Änderungen der Verhältnisse geprüft hat, ob die Zuteilung der Grundstücke zur Bauzone noch gerechtfertigt ist (Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 21 Abs. 2 RPG).BaubewilligungPlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_27/2021 · 25.11.2021AbgewiesenEine Änderung eines Gestaltungsplans setzt bei erheblich geänderten Verhältnissen ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse voraus, das im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen ist. Eine reine private Nutzungsreserve ohne raumplanerischen Mehrwert rechtfertigt keine Planänderung, wenn nachbarliche Interessen…GestaltungsplanVGer SG B 2020/197 · 08.11.2021AbgewiesenEin Sondernutzungsplan muss sich am Rahmennutzungsplan orientieren und darf diesem nicht grundsätzlich widersprechen. Ein Anspruch auf Erlass eines Sondernutzungsplans oder einer Planungszone besteht nicht, wenn keine geänderten Verhältnisse (Art. 21 Abs. 2 RPG) oder ein begründeter Anlass vorliegen.SondernutzungsplanPlanungszoneKGer LU 7H 21 276 · 04.11.2021NichteintretenNachbarn, deren Grundstücke 420 m bzw. 3,6 km von der Bauparzelle entfernt liegen, verfügen im Baubewilligungsverfahren nicht über ein schutzwürdiges Interesse, wenn kein nachweisbares Konkurrenzverhältnis bezüglich der Rückzonung besteht; eine legitimationsbegründende Konkurrenzsituation setzt voraus, dass nur eines von mehreren…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_663/2020 · 02.11.2021GutgeheissenDie Umzonung eines Grundstücks mit einer geschützten Magerwiese von der Freihalte- in die Landwirtschaftszone ohne triftige Gründe und ohne ausreichende planungsrechtliche Schutzmassnahmen verstösst gegen kantonales Recht und ist willkürlich.UmzonungBGer 1C_555/2020 · 16.08.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.BaubewilligungBGer 1C_358/2020 · 09.07.2021AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung ist auch dann erforderlich, wenn die Planungszone nach Einreichung eines Baugesuchs erlassen wird.PlanungszoneUmzonungBaubewilligungBGer 1C_47/2020 · 17.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_121/2020 · 09.02.2021AbgewiesenDie im Quartierplan Nr. 458 'Rütihof' (1975) unter Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen festgelegten Ausnützungsbeschränkungen sind mit dem Inkrafttreten der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (1991) gemäss § 49 Abs. 2 lit. a PBG/ZH dahingefallen, ohne dass eine Revision des Quartierplans erforderlich war.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_300/2020 · 01.12.2020GutgeheissenDie Aufhebung der Quartierplanpflicht im Zonenplan und die damit verbundene Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), da keine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt und die Massnahme den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Vorgaben des kantonalen…UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_60/2020 · 25.11.2020AbgewiesenEine Überprüfung von Nutzungsplänen gemäss Art. 21 Abs. 2 RPG ist bereits geboten, wenn sich die Verhältnisse seit der Planfestsetzung geändert haben, diese Veränderung die für die Planung massgebenden Gesichtspunkte betrifft und erheblich ist. Planwidriges Verhalten kann keine Anpassung rechtfertigen, und rechtmässige Zustände sind…GestaltungsplanBGer 1C_230/2020 · 11.11.2020AbgewiesenDie Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen in eine differenzierte Affektionszone ist durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Vermeidung von Zersiedelung gerechtfertigt und verletzt nicht die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 21 Abs. 2 RPG).OrtsplanungsrevisionUmzonungAuszonungBGer 1C_577/2019 · 04.11.2020AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG liegt im Ermessen der Behörde; ein einklagbarer Anspruch von Privatpersonen besteht nicht, selbst wenn ein Planungsbedürfnis vorliegt. Die Ablehnung einer Planungszone ist rechtmässig, wenn keine hinreichende Planungsabsicht oder keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art.…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_581/2019 · 28.05.2020AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht die Massgeblichkeit der Baulinie gemäss Alignementsplan Halden gegenüber dem kommunalen Grenzabstand bejaht. Eine akzessorische Überprüfung der Baulinie nach Art. 21 Abs. 2 RPG scheidet mangels erheblicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse aus.BaubewilligungBGer 1C_322/2019 · 17.02.2020AbgewiesenEine Überprüfung und Erweiterung einer Deponiezone setzt voraus, dass der Standort in der kantonalen Richt- und Abfallplanung als Deponiestandort vorgesehen ist. Fehlt diese Voraussetzung, darf auf ein Gesuch zur Erweiterung nicht eingetreten werden.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_511/2018 · 03.09.2019Teilweise gutgeheissenTouristisch bewirtschaftete Wohnungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG setzen einen räumlich und funktionell einheitlichen, hotelähnlich strukturierten Beherbergungsbetrieb voraus. Eine blosse vertragliche Verbindung mit einem entfernten Hotel genügt nicht, um die Anforderungen an einen strukturierten Beherbergungsbetrieb zu erfüllen.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionKGer LU 7H 18 142 · 28.06.2019AbgewiesenEine Gemeindeinitiative, die eine Nutzungsplanänderung von der Gestaltungsplanpflicht zur Bebauungsplanpflicht verlangt, verletzt das bundesrechtliche Prinzip der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn seit der Planfestsetzung keine erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen der raumordnungsrelevanten Verhältnisse…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_494/2018 · 13.06.2019GutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens muss auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Die willkürliche Ausscheidung einzelner Parzellen aus dem Planperimeter ohne sachliche Rechtfertigung verletzt die Gemeindeautonomie.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_470/2018 · 04.03.2019AbgewiesenEine Gemeindeinitiative, die eine Planänderung kurz nach der Genehmigung einer projektbezogenen Sondernutzungsplanung verlangt, verstösst gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), sofern keine erhebliche Veränderung der Verhältnisse vorliegt.UmzonungGestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_695/2017 · 22.02.2019AbgewiesenEin Quartierplan im Inneren Zentrumsbereich muss sich an den raumplanerischen Zielen der Verdichtung und Siedlungsentwicklung nach innen orientieren. Eine Überprüfung der Bauzonendimensionierung nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur geboten, wenn eine Redimensionierung im konkreten Gebiet realistisch erscheint.GestaltungsplanBaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_73/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnungen als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Ein incidenter Planungscheck ist nur bei substantiellen Änderungen…BaubewilligungBGer 1C_77/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_260/2018 · 04.10.2018NichteintretenEin Entscheid über die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung und Anpassung eines Gestaltungsplans nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist justiziabel und hat keinen vorwiegend politischen Charakter im Sinne von Art. 86 Abs. 3 BGG. Die Beschwerde ist daher an das zuständige kantonale Gericht zu überweisen.GestaltungsplanBGer 1C_149/2018 · 13.09.2018AbgewiesenDie Planungszone ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit der Gemeinde das private Interesse der Grundeigentümerin an der sofortigen Realisierung ihres Bauprojekts überwiegt, insbesondere bei einer befristeten Dauer von drei Jahren.UmzonungPlanungszoneBRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0049/2018 · 04.05.2018GutgeheissenDie Senkung des Wohnanteils von 90 % auf 50 % in einem ruhigen Altstadtquartier der Stadt Zürich ist unzweckmässig und widerspricht den Planungsgrundsätzen, da sie die Wohnqualität mindert, ohne dass ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an einer Nutzungsdurchmischung besteht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_384/2016 · 16.01.2018AbgewiesenDie Einzonung einer kleinen Fläche für betreute Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist trotz kurzer Zeit seit der letzten Planrevision zulässig, wenn sie von untergeordneter Tragweite ist, ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht übermässig beeinträchtigt wird.EinzonungRichtplanungBaubewilligungBGer BGE 144 II 41 · 01.01.2018AbgewiesenEine vorgezogene Überprüfung der Planungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse zulässig. Das Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 15 Abs. 2 RPG) allein rechtfertigt eine solche Überprüfung nicht, es müssen zusätzliche Umstände wie Lage,…BaubewilligungVGer TG TVR-2021-7 · 24.04.2017GutgeheissenDie bewusste Nichtaufnahme einer Liegenschaft in einen Schutzplan begründet Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 1 RPG); eine nachträgliche Unterschutzstellung mittels Sondernutzungsplan setzt einen Planungsfehler voraus, der hier nicht vorliegt. Selbst bei Annahme eines Planungsfehlers wäre die Unterschutzstellung unverhältnismässig, weil…SondernutzungsplanBGer 1C_400/2016 · 24.03.2017AbgewiesenEin Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungskosten besteht nur, wenn die Einreichung eines Baugesuchs Anlass zur Änderung der baurechtlichen Vorschriften gab, um das Vorhaben zu verhindern, oder wenn Zusicherungen auf den Fortbestand der Bauvorschriften erteilt wurden. Eine Planungszone zur Sicherung künftiger…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_543/2016 · 13.02.2017AbgewiesenEine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_495/2016 · 09.01.2017AbgewiesenEin rechtskräftig festgesetzter Quartierplan kann nicht aufgrund neuer, bereits bei der Einleitung oder Festsetzung vorsehbarer Umstände revidiert werden. Die Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG verbietet eine nachträgliche Änderung ohne wesentliche Veränderung der Verhältnisse.GestaltungsplanBGer 1C_287/2016 · 05.01.2017AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Planungszone dient der Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden und ist auch bei bestehenden Gestaltungsplänen zulässig, sofern keine Zusicherung…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionAuszonungGestaltungsplanBGer 1C_372/2016 · 08.12.2016AbgewiesenDie Aufhebung einer Zonenplanänderung wegen Verletzung der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG) für einen Teil des Perimeters rechtfertigt nicht die Teilaufhebung, sondern erfordert eine vollständige Aufhebung, um der Gemeindeautonomie (Art. 50 BV) Rechnung zu tragen und der Planungsbehörde die Neuausübung ihres Ermessens zu…UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_238/2016 · 02.12.2016AbgewiesenEine Volksinitiative, die eine kürzlich totalrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) ändern will, widerspricht dem Grundsatz der Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG, wenn keine erheblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Plananpassung rechtfertigen würden.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_40/2016 · 05.10.2016GutgeheissenEin Grundeigentümer kann gestützt auf Art. 21 Abs. 2 RPG die Überprüfung der Nutzungsordnung verlangen, wenn sich die massgebenden Verhältnisse erheblich geändert haben und eine Anpassung der Bauzonen in Betracht fällt. Eine Gesamtschau aller Bauzonen ist erforderlich, wenn die Planbeständigkeit nicht von vornherein überwiegt.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer SG B 2014/194 · 28.06.2016AbgewiesenEin Gestaltungsplan muss sich am typischen Gebietscharakter eines Gebiets mit besonderem baulichem Erscheinungsbild (EB) nach Art. 50 BO orientieren. Abweichungen von den charakteristischen Merkmalen des EB sind nur zulässig, wenn sie zur Erreichung einer städtebaulich vorzüglichen Gestaltung erforderlich sind und die Interessen der…GestaltungsplanBGer 1C_513/2014 · 13.05.2016AbgewiesenDie Aufhebung einer reglementarischen Bestimmung, die den Kiesabbau in einer Zone zeitlich verzögert, verstösst nicht gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn die Änderung auf einer hinreichenden Interessenabwägung beruht und die Nutzung der Zone an sich unbestritten bleibt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_420/2015 · 22.04.2016AbgewiesenDer Einleitungsbeschluss für ein Quartierplanverfahren ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; spätere Anträge zur Änderung des Planungsgebiets sind verspätet, sofern keine erheblichen veränderten Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_447/2015 · 21.01.2016GutgeheissenDie Genehmigung einer Erschliessungsstrasse setzt voraus, dass die Zonennutzungsplanrevision rechtskräftig abgeschlossen und das Erschliessungsprogramm darauf ausgerichtet ist, insbesondere wenn eine massgebliche Verkleinerung der Bauzone in Betracht kommt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_134/2014 · 15.07.2014AbgewiesenDie Interessenabwägung in der Ortsplanungsrevision Saanen muss bundesrechtliche Vorgaben (u.a. Art. 18b NHG, Art. 75b BV) beachten, doch genügen die kantonalen und kommunalen Grundlagen (z.B. aktualisiertes Naturinventar) für eine rechtmässige Abwägung, sofern keine konkreten Mängel dargelegt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_484/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Aufrechterhaltung der Schutzzone für die Parzelle Nr. 114 im Naturschutzgebiet 'Gerzensee und Umgebung' ist trotz eingetretener Veränderungen verhältnismässig, da das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz und der Pufferfunktion der äusseren Zone überwiegt.EinzonungUmzonungBGer 1C_164/2012 · 30.01.2013Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_91/2011 · 26.10.2011AbgewiesenDie kantonale Übergangsregelung in Art. 62 Abs. 2 BauG/BE (dreimonatige Frist für Planungszonen) ist bundesrechtskonform und trägt der Interessenabwägung zwischen Planungshoheit und Vertrauensschutz Rechnung. Wesentlich veränderte Verhältnisse lagen nicht vor.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_202/2009 · 12.10.2009AbgewiesenEine Quartierplanänderung setzt nach Art. 21 Abs. 2 RPG eine wesentliche Änderung der massgebenden Verhältnisse voraus; rein private wirtschaftliche Interessen rechtfertigen diese nicht. Fehlt eine solche Änderung, erübrigt sich eine weitere Interessenabwägung.GestaltungsplanBGer 1C_1/2009 · 27.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an der Erweiterung des Spielfelds für Junioren-Meisterschaftsspiele das private Interesse der Anwohner an Immissionsschutz überwiegt, da die Flächenausdehnung gering und die zusätzlichen Immissionen nicht planerisch relevant sind.BGer 1P.91/2007 · 16.04.2007AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer qualitativ hochwertigen, städtebaulich überzeugenden Überbauungslösung mit Aussicht auf baldige Renovation der geschützten Bausubstanz überwiegt das private Interesse an der Beibehaltung des bestehenden Planungszustands, selbst bei kürzerer Geltungsdauer des Bebauungsplans.BGer 1A.16/2006 · 26.07.2006AbgewiesenDie Schaffung einer isolierten Erholungszone für eine Reitsportanlage in erheblicher Distanz zum Siedlungsgebiet stellt eine unzulässige Kleinbauzone dar und verstösst gegen die Ziele des RPG, da sie die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet untergräbt und keine sachlich vertretbare Interessenabwägung zugrunde liegt.UmzonungGestaltungsplanBGer 1P.37/2005 · 07.04.2005AbgewiesenDie Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1A.115/2003 · 23.02.2004AbgewiesenEin langfristiger Planungshorizont von ca. 50 Jahren für eine Kiesabbauzone ist zulässig, wenn er auf einer umfassenden Interessenabwägung basiert, den ausgewiesenen Bedarf deckt und Investitionssicherheit für die Betreiber gewährt, ohne die Mitwirkungsrechte künftiger Generationen unzulässig zu beschränken.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1A.42/2002 · 15.01.2003AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 24 RPG scheidet aus, wenn eine Planungspflicht besteht, da die Anpassung einer bestehenden Nutzungsplanung im Wege der Planung zu erfolgen hat. Eine Überbauungsordnung wird durch nachträgliche inhaltliche Mängel nicht nichtig, sondern bleibt formell gültig, bis sie förmlich aufgehoben oder die Genehmigung…OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 109 IA 113 · 18.05.1983GutgeheissenBei Zonenplanänderungen überwiegt das Interesse der Rechtssicherheit, wenn keine besonders gewichtigen Gründe für die Änderung vorliegen, insbesondere bei kurzer Geltungsdauer des Plans.AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.