BGer 1C_144/2015
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 04.01.2016 · Kanton GR
Die Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.
BGer 1C_144/2015 vom 04.01.2016 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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