Art. 3 RPV
74 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.252 · 11.08.2026GutgeheissenEine Gestaltungsplanpflicht (§§ 4a Abs. 1, 4c Abs. 1 BNO) beschränkt sich nicht auf neue Überbauungen, sondern erfasst auch den Abbruch bestehender Gebäude im Gestaltungsplanperimeter; ohne rechtskräftigen Gestaltungsplan, der den Abbruch legitimiert, darf keine Abbruchbewilligung erteilt werden. Übergangsrechtlich ist bei hängigen…BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2024 163 · 24.06.2026GutgeheissenEine kommunale Bauordnungsbestimmung, welche alle Arten von befristeten Nutzungen (Zwischennutzungen) in allen Bauzonen ohne differenzierte raumplanerische Interessenabwägung nach Art. 3 RPV für zonenkonform erklärt, verletzt Art. 22 Abs. 2 Bst. a und Art. 2 RPG sowie die Regeln des planerischen Stufenbaus. Eine solche Regelung ist…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0084/2026 · 10.06.2026AbgewiesenEin kantonaler Gestaltungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen nationalen Innovationspark in einem teilweise der Landwirtschaftszone zugeschiedenen Gebiet schafft, ist rechtmässig, wenn er auf einer genehmigten Richtplanfestlegung beruht, eine rechtsgenügende Interessenabwägung (Art. 3 RPV, Art. 3 NHG) mit…GestaltungsplanEinzonungSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_748/2025 · 06.05.2026AbgewiesenDie kantonale Vorinstanz hat die gebotene umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV vorgenommen; die gerichtliche Zurückhaltung bei der Angemessenheitsprüfung eines demokratisch legitimierten Bebauungsplans verstösst nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip.BaubewilligungVGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebunden sind, untersteht den Einzonungsvoraussetzungen von Art. 15 RPG; die Qualifikation als 'weitere Zone' entbindet die Planungsbehörde nicht davon, diese…EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungVGer SG B 2025/50 · 30.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Erlass von Sondernutzungsplänen (SNPB, SNPL) und Teilstrassenplänen (TSPK, TSPG) ist auch unter Übergangsrecht zulässig, wenn sie verfahrensrechtlich nach dem PBG erlassen, aber inhaltlich auf altrechtliche Bestimmungen gestützt werden. Eine Interessenabwägung ist nur dann erforderlich, wenn widerstreitende Interessen tatsächlich…SondernutzungsplanGestaltungsplanBRG ZH BRGE III Nr. 0036/2026 · 04.03.2026AbgewiesenEine kommunale BZO-Vorschrift, die einen pauschalen Mindestabstand von 800 m zwischen industriellen Windenergieanlagen und bewohnten Liegenschaften festsetzt und damit Windenergieanlagen auf nahezu dem gesamten Gemeindegebiet faktisch ausschliesst, ist mangels Rechtsgrundlage im PBG unzulässig und zudem unzweckmässig, weil sie die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBRG ZH BRGE III Nr. 0037/2026 · 04.03.2026AbgewiesenEine kommunale BZO-Vorschrift, die für Windkraftanlagen einen generellen Mindestabstand von 1 km zu Wohnbauten sowie eine Höhenbeschränkung auf 120 m festlegt, erweist sich als unrechtmässig, weil das PBG keine Kompetenzgrundlage für solche zonenübergreifenden Regelungen enthält. Unabhängig davon sind die Vorschriften unzweckmässig,…OrtsplanungsrevisionRichtplanungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2025 20 · 15.12.2025AbgewiesenArt. 11a Abs. 1 StFV verpflichtet die Kantone, die Störfallvorsorge abschliessend in der Nutzungsplanung zu koordinieren und allfällige Vorgaben und Schutzmassnahmen dort verbindlich festzuschreiben; eine Verschiebung dieser Koordination ins Baubewilligungsverfahren ist bundesrechtswidrig. Die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_568/2024 · 30.10.2025AbgewiesenDie Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer SG B 2024/182 · 21.10.2025AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG gegeben ist, die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen gegen das Vorhaben ergibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/100, B 2024/101 · 18.09.2025GutgeheissenEin Sondernutzungsplan und eine Baubewilligung können nicht allein wegen gewässerschutzrechtlicher Mängel aufgehoben werden, wenn der zugrundeliegende Überbauungsplan den Gewässerraum definitiv ausgeschieden hat und diese Ausscheidung vorfrageweise bundesrechtskonform ist. Eine Spielwiese im Gewässerraum ist bei extensiver Gestaltung…SondernutzungsplanBaubewilligungGestaltungsplanVGer BE 100 2024 200 · 04.07.2025AbgewiesenDie Enteignung privater Strassenparzellen für den Ausbau einer Detailerschliessungsstrasse liegt im öffentlichen Interesse, wenn damit unerschlossene Bauparzellen ans öffentliche Strassennetz angeschlossen und Mängel der Verkehrssicherheit behoben werden; die Planung hat gestützt auf eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV zu…GestaltungsplanEnteignungBGer 1C_684/2024 · 13.06.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE I Nrn. 0100-0101/2025 · 06.06.2025Teilweise gutgeheissenEine Arealüberbauung in der Wohnzone W4b erfüllt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung gemäss § 71 PBG, wenn sie die Quartierstruktur aufnimmt und die wohnhygienischen Verhältnisse gewahrt bleiben. Eine leichte Beeinträchtigung eines ISOS-Gebiets mit Erhaltungsziel C kann bei überwiegenden öffentlichen und privaten…BaubewilligungVGer SG B 2024/94 · 03.04.2025GutgeheissenBei Nutzungsplanungen in schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) ist die Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen, und die ISOS-Erhaltungsziele müssen in die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ernsthaft einbezogen werden. Eine fehlende Beiziehung der Denkmalpflege führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2023.00489 · 19.12.2024AbgewiesenEine kommunale Gestaltungsplanpflicht setzt ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG voraus, das konkret dargetan werden muss; allgemeine Hinweise auf städtebauliche Vorteile eines Sondernutzungsplans reichen nicht aus. Eine kurz nach einer BZO-Revision eingeführte, auf einzelne Grundstücke zielende…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0195-0197/2024 · 12.12.2024Teilweise gutgeheissenDie forstrechtliche Bewilligung für Bauten und Anlagen im Waldabstandsbereich von 15 m sowie die raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes von 30 m ausserhalb der Bauzone sind rechtmässig, wenn die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden und besondere Verhältnisse vorliegen. Eine erneute…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_241/2023 · 18.10.2024AbgewiesenDie Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.UmzonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2023 155 · 26.08.2024AbgewiesenLiegt eine Wegparzelle auf der Grenze zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone, ist sie nach objektiven Kriterien hälftig den anstossenden Zonen zuzurechnen. Die Einzonung einer kleinen, als Erschliessungsstrasse genutzten Fläche zugunsten von Baulandreserven ist zulässig, wenn die Gemeinde eine umfassende Interessenabwägung…EinzonungSondernutzungsplanEnteignungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2024.00133 · 22.08.2024AbgewiesenArt. 15 Abs. 4 RPG unterscheidet nicht zwischen 'regulären' Einzonungen und Einzonungen als angebrachten Einzelfalllösungen; die Voraussetzungen dieser Norm müssen für jede Einzonung kumulativ erfüllt sein. Die kartografische Lage eines Grundstücks im Siedlungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan sowie Erschliessungsaufwendungen des…EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_355/2023 · 16.08.2024AbgewiesenEine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_205/2022 · 17.06.2024GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.GestaltungsplanVGer ZH VB.2023.00035 · 16.05.2024Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung eines richtplanpflichtigen Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan ist stufengerecht begründet, wenn besondere verkehrstechnische Verhältnisse (gesicherter Bahnanschluss) und regionale Versorgungsbedürfnisse die Standortwahl plausibel machen; die Gesamtinteressenabwägung auf Stufe des kantonalen Gestaltungsplans erweist…GestaltungsplanSondernutzungsplanRichtplanungVGer BE 100 2022 294 · 16.04.2024AbgewiesenDer Erlass eines Strassenplans als Sondernutzungsplan setzt eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV voraus, bei der ernsthaft in Betracht fallende Varianten zu prüfen sind. Die entschädigungsrechtlichen Folgen einer allenfalls vorliegenden materiellen Enteignung sind nicht im Planerlassverfahren, sondern vor der…SondernutzungsplanEnteignungBGer 1C_522/2022 · 25.03.2024AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungUmzonungBGer 1C_497/2021 · 19.12.2023AbgewiesenDie Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.BGer 1C_327/2022 · 07.11.2023GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_290/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Längsparkfelder in einer Altstadtgasse ist rechtmässig, wenn die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und die Geometrie der Parkfelder den rechtlichen Vorgaben entspricht. Eine Verletzung von Bundesrecht (SVG, RPV) oder kantonalem Recht (BauG/AG) liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.158 · 07.08.2023AbgewiesenDie gesetzliche Pflicht zur Offenlegung eingedolter Gewässer (Art. 38 GSchG, § 119 BauG) gilt auch dann, wenn dadurch Fruchtfolgeflächen verloren gehen; eine Ersatzeindolung ist nur bei erheblichen Nachteilen für die landwirtschaftliche Nutzung zulässig, was bei flächenmässig grossen Parzellen mit randständiger Bachführung nicht ohne…BaubewilligungEnteignungBGer 1C_470/2021 · 24.04.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung des Stadtrats Luzern war mangelhaft, weil sie die Eingliederung des Hochhausvorhabens in das ISOS-Gebiet Nr. 38 und die Vereinbarkeit mit den Schutzanliegen des Ortsbildschutzes nicht vertieft prüfte, obwohl dies aufgrund der Rechtslage und der vorgebrachten Einwände erforderlich gewesen wäre.GestaltungsplanBGer 1C_48/2022 · 29.03.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer SG B 2022/101 · 23.03.2023Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone kann als relativ standortgebunden gelten, wenn sie an einem bestehenden Sendemasten montiert wird und keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt. Die NISV-Grenzwerte sind verfassungs- und gesetzeskonform, und das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen ist tauglich. Eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.121 · 15.03.2023AbgewiesenWer die Einwendungsfrist bei der öffentlichen Auflage eines kommunalen Nutzungsplans versäumt und nicht rechtzeitig nach Wegfall des Säumnisgrundes die Wiederherstellung der Frist verlangt, besitzt keine formelle Beschwer und kann den Planungsentscheid nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechten. Folgt das Verwaltungsgericht dieser…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_753/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer AG WBE.2021.469 · 07.12.2022AbgewiesenBeim Eingriff in Eigentumsrechte durch ein kantonales Strassenbauprojekt (Landabtretung) sind die öffentlichen Interessen der Verkehrssicherheit und des Natur- sowie Gewässerschutzes gegen das private Interesse an der Beibehaltung von Parkplätzen abzuwägen; Parkplätze innerhalb des gesetzlichen Strassenabstands können nicht als…EnteignungBaubewilligungBGer 1C_459/2020 · 27.10.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2021.163 · 18.08.2022AbgewiesenBei einer kommunalen Nutzungsplanungsrevision verfügt die Gemeinde über erhebliche Entscheidungsfreiheit; das Verwaltungsgericht prüft nur die Rechtmässigkeit, nicht die Angemessenheit. Die Festlegung eines 14 m breiten Gewässerraums entlang eines eingedolten Bachs zur Sicherstellung von Unterhaltsmassnahmen verletzt die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer BE 100 2021 245 · 03.05.2022AbgewiesenEine Überbauungsordnung auf Grundlage einer Zone mit Planungspflicht darf von der allgemeinen baurechtlichen Grundordnung abweichen; die Rechtskontrolle prüft nur, ob die Vorinstanz die Überprüfungsbefugnis fehlerfrei ausgeübt hat. Einzelne Sträucher und Bäume ohne verbindende Bestockung erfüllen die Anforderungen an eine schutzwürdige…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2021 246 · 03.05.2022AbgewiesenDie Genehmigung einer Überbauungsordnung mit Gebäudehöhen knapp unter der Hochhausgrenze ist rechtmässig, wenn die ZPP solche Höhen vorsieht und die Genehmigungsbehörde das Planungsermessen der Gemeinde nicht durch eigenes Ermessen ersetzt. Art. 9 BauG schränkt das Planungsermessen ein, erfordert aber die Abwägung aller…SondernutzungsplanUmzonungRichtplanungBGer 1C_328/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.GestaltungsplanBGer 1C_586/2020 · 03.03.2022AbgewiesenEin Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.GestaltungsplanEnteignungBGer 1C_564/2020 · 24.02.2022AbgewiesenEin detaillierter Gestaltungsplan für einen Windpark kann auch ohne vorangehende kantonale Richtplanung genehmigt werden, sofern die Planhierarchie im Nachhinein gewahrt wird und die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV korrekt erfolgt. Die Lärm- und Schattenwurfbelastungen sind im Rahmen der Planungsphase ausreichend zu prüfen, wobei…GestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_687/2020 · 13.01.2022GutgeheissenDie Festsetzung eines Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan scheitert an mangelnder Konsistenz der Interessenabwägung, insbesondere bei der Volumenprognose und dem Alternativstandortvergleich.RichtplanungBGer BGE 148 II 36 · 01.01.2022Teilweise gutgeheissenEin Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…RichtplanungSondernutzungsplanBaubewilligungVGer AG WBE.2020.43 · 20.10.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_101/2020 · 29.01.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_22/2020 · 04.11.2020AbgewiesenEin Überbauungsplan kann von der Regelbauweise abweichen, wenn damit gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Art. 23 Abs. 4 RBG). Die Beurteilung der Gestaltungskommission ist eine Grundlage für die Interessenabwägung der zuständigen Behörde, unterliegt…GestaltungsplanBRG ZH BRGE I Nrn. 0095-0099/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' ist rechtmässig, da die nutzungsplanerische Abwägung der Baudirektion den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bundesrechtliche Aspekte (Sicherheit, Enteignung) nicht im kantonalen Verfahren zu prüfen sind.GestaltungsplanVGer SG B 2019/146 · 13.08.2020Teilweise gutgeheissenDie Sanierung von Quellanlagen im Wald bedarf keiner Rodungsbewilligung, wenn die Eingriffe als punktuelle oder unbedeutende Beanspruchungen des Waldbodens gelten. Standortgebundene Anlagen ausserhalb der Bauzone können unter den Voraussetzungen von Art. 24 RPG bewilligt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_236/2019 · 21.07.2020GutgeheissenDie Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_270/2019 · 27.02.2020AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von Wohnzone W3 zu W4 widerspricht nicht dem regionalen Richtplan, da dieser nur grobe Nutzungsdichten grossräumig vorgibt und keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Grundstücke enthält. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht willkürlich.UmzonungGestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungVGer SG B 2019/160 · 23.01.2020AbgewiesenEin Baustopp nach Art. 159 Abs. 1 lit. a PBG ist rechtmässig, wenn die Baubewilligung an Auflagen (hier: Minergie-Zertifizierung) geknüpft ist und diese nachträglich wegfallen, was zu einer formellen Baurechtswidrigkeit führt. Die Verhältnismässigkeit ist gewahrt, wenn mildere Mittel fehlen und das öffentliche Interesse an der…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0172-0175/2019 · 13.12.2019GutgeheissenDie Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans für die Seilbahn Mythenquai-Zürihorn (ZüriBahn) ist aufzuheben, da die öffentlichen Interessen an Schutz und Erhalt des Zürcher Seebeckens die privaten Interessen der Projektträgerin überwiegen. Ein befristetes Provisorium ohne Erfüllung raumplanerischer Voraussetzungen ist nur bei…GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_216/2019 · 21.11.2019AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kantonaler Koordinationshoheit und kommunaler Planungsautonomie erfordert belastbare Grundlagen für Richtplanfestsetzungen. Fehlende Abklärungen zu Bedarf, Wirtschaftlichkeit oder Rechtsgrundlagen rechtfertigen die Streichung oder Anpassung von Vorhaben, ohne die Gemeindeautonomie zu verletzen.RichtplanungMehrwertabgabeVGer SG B 2018/235 · 21.11.2019GutgeheissenEin Strassenausbau im übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereich ist nur zulässig, wenn der Gewässerraum nach Art. 41a GSchV korrekt ausgeschieden wurde und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 3 RPV erfolgt. Fehlt eine sachgemässe Gewässerraumfestlegung oder eine vollständige Abwägung, ist das Projekt aufzuheben.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanBGer 1C_530/2018 · 17.10.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…RichtplanungBGer 1C_646/2018 · 13.06.2019AbgewiesenDie Quartierplanänderung zur Anpassung der Parkierungsvorschriften und Terrainanpassungen ist rechtmässig, da die Interessenabwägung der Vorinstanz bundesrechtskonform ist und keine übermässige Bauzonendimensionierung vorliegt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_501/2018 · 15.05.2019GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_438/2018 · 22.03.2019AbgewiesenEin eigenständiges, in sich abgeschlossenes Bauvorhaben ist isoliert zu beurteilen, auch wenn künftige Erweiterungen möglich, aber noch nicht konkret geplant sind. Die Interessenabwägung beschränkt sich auf das vorliegende Gesuch.GestaltungsplanBaubewilligungBGer BGE 145 II 70 · 01.01.2019GutgeheissenBei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (Art. 3 RPV). Im konkreten Fall überwiegen das öffentliche Interesse des Vogelschutzes und die Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE I Nrn. 0052-0053/2018 · 18.05.2018AbgewiesenDie Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich zur Zuweisung der Grundstücke Kat.-Nr. FL92 und FL93 zur Kernzone Platte mit Festlegung eines Baubereichs und Senkung des Wohnanteils auf 0 % ist rechtmässig, da sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruht und mit den raumplanerischen Zielen sowie dem Ortsbildschutz…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0049/2018 · 04.05.2018GutgeheissenDie Senkung des Wohnanteils von 90 % auf 50 % in einem ruhigen Altstadtquartier der Stadt Zürich ist unzweckmässig und widerspricht den Planungsgrundsätzen, da sie die Wohnqualität mindert, ohne dass ein erhebliches öffentliches oder privates Interesse an einer Nutzungsdurchmischung besteht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_39/2017 · 13.11.2017AbgewiesenEin Mischwasserbecken in der Landwirtschaftszone kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG bejaht wird und keine überwiegenden Interessen nach Art. 24 lit. b RPG entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen umfassend berücksichtigen.AusnahmebewilligungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_398/2015 · 09.08.2016AbgewiesenDie Nutzungsplanung muss die Schutzanliegen des ISOS berücksichtigen, wobei die konkrete Prüfung der Eingliederung eines Hochhausprojekts dem Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren vorbehalten bleibt. Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist nur auf Willkür zu überprüfen.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_513/2014 · 13.05.2016AbgewiesenDie Aufhebung einer reglementarischen Bestimmung, die den Kiesabbau in einer Zone zeitlich verzögert, verstösst nicht gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn die Änderung auf einer hinreichenden Interessenabwägung beruht und die Nutzung der Zone an sich unbestritten bleibt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_144/2015 · 04.01.2016Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_534/2012 · 16.07.2013GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Freihaltung kernnaher Siedlungsräume und dem Schutz vor Geruchsemissionen einer nicht bewilligten Tierhaltung erfordert eine Sistierung des Planungsverfahrens bis zur Klärung der Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung.EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_164/2012 · 30.01.2013Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_437/2009 · 16.06.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.BaubewilligungBGer 1C_361/2008 · 27.04.2009Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Erweiterung einer Inertstoffdeponie (öffentliches Interesse an Entsorgungskapazität) und dem Schutz der Anwohner vor Immissionen sowie dem Landschaftsschutz (BLN-Gebiet) erfordert eine umfassende Prüfung der Erschliessung, der Emissionsbegrenzung und der Einholung der ENHK-Stellungnahme im…GestaltungsplanBGer 1A.166/2006 · 24.01.2007Teilweise gutgeheissenDie Projektfestsetzung eines Strassenausbaus erfordert eine formelle und materielle Koordination mit den bundesrechtlich vorgeschriebenen Rodungs- und gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen (Art. 12 WaG, Art. 25a RPG). Fehlt diese, ist der Entscheid aufzuheben.BGer 1P.37/2005 · 07.04.2005AbgewiesenDie Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1A.79/2002 · 25.04.2003Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für die Kiesabbauzone im Wald (Parzellen Nrn. 1046 und 667) war unvollständig, da Alternativstandorte ausserhalb des Waldes nicht ausreichend geprüft wurden. Die Standortgebundenheit gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG konnte daher nicht bejaht werden.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.