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Art. 1 Abs. 1 RPG

25 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

32%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_260/2025 · 31.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.AuszonungVGer ZH VB.2025.00166 · 09.07.2026AbgewiesenWeist eine Baute sowohl einen hohen Eigenwert als auch einen hohen Situationswert auf, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG auch gegenüber den öffentlichen Interessen an Innenverdichtung und ökologischer Sanierung sowie gegenüber privaten Wirtschaftlichkeitsinteressen. Eine…GestaltungsplanBGer 1C_647/2023 · 08.12.2025AbgewiesenEine altrechtliche Baute in der Landwirtschaftszone mit Landschaftsschutzüberlagerung geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie nicht bestimmungsgemäss nutzbar ist. Illegale, zonenwidrige Bauten sind grundsätzlich rückzubauen, sofern die Wiederherstellung verhältnismässig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_550/2023 · 21.07.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_587/2023 · 24.04.2025GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.GestaltungsplanBaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_316/2023 · 18.07.2024AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.GestaltungsplanBGer 1C_205/2022 · 17.06.2024GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.GestaltungsplanBGer 1C_510/2023 · 16.04.2024AbgewiesenEin Ersatzneubau ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die abgebrochene Baute oder Anlage im Zeitpunkt des Abbruchs noch bestimmungsgemäss nutzbar war. Fehlt diese Voraussetzung, scheitert die Bewilligung unabhängig von anderen Interessen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_280/2022 · 15.03.2024AbgewiesenDie Anordnung des Rückbaus eines rechtswidrig errichteten Badestegs ist auch nach langjährigem Bestehen verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Trennung Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_75/2022 · 05.09.2023AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_570/2022 · 19.07.2023AbgewiesenEin in einer landwirtschaftlichen Zone stehendes, ursprünglich als Wochenendpavillon bewilligtes Gebäude darf nicht zu einer ganzjährigen Nutzung umgebaut werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OAT darstellt und gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verstösst.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_618/2022 · 30.05.2023AbgewiesenDer Einbau einer zweiten Küche in einem ausserhalb der Bauzone gelegenen, als Einfamilienhaus bewilligten landwirtschaftlichen Wohnbau stellt eine unzulässige Intensivierung der Wohnnutzung dar und sprengt den Rahmen von Art. 24d RPG, da er die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit bewirkt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAppGer BS VD.2021.133 · 17.08.2022AbgewiesenDie Festsetzung eines Bebauungsplans für ein 74 Meter hohes Hochhaus (Hochhaus Heuwaage, Basel) in der Zone 6 ist rechtmässig, wenn der Planungsträger die widerstreitenden Interessen – insbesondere haushälterische Bodennutzung und Schaffung von Wohnraum einerseits sowie Nachbarinteressen und Ortsbildschutz andererseits – sorgfältig…AufzonungSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_469/2019 · 28.04.2021GutgeheissenDie 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer BGE 147 II 309 · 01.01.2021GutgeheissenDer Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine solche Verwirkungsfrist würde den verfassungsmässigen Trennungsgrundsatz und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in Frage stellen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_460/2018 · 14.03.2019AbgewiesenEin Neubau einer Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für den Betrieb unentbehrlich ist. Bestehender, auch freiwillig abgetretener Wohnraum ist anzurechnen, um eine Gesetzesumgehung zu verhindern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBVGer A-5641/2016 · 18.05.2017AbgewiesenEine Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Eingriffe in Natur und Landschaft geringfügig sind, das Gesamtprojekt nicht offensichtlich unrechtmässig ist und überwiegende öffentliche Interessen (Synergien, Bauzeitverkürzung) die vorzeitige Realisierung rechtfertigen.Wiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2015 350 · 25.02.2016AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone für landwirtschaftliche Zwecke bewilligte Wohnungen dürfen nicht an Personen ohne landwirtschaftlichen Bezug vermietet werden; ein Benützungsverbot zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots ist verhältnismässig und stellt die mildeste Massnahme dar. Der Rückbau unbewilligter Fenster in einem Abstellraum…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_144/2015 · 04.01.2016Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_428/2014 · 22.04.2015AbgewiesenDie Gemeindeversammlung Thalwil hat bei der Festsetzung einer Waldabstandslinie von 30 m die besonderen örtlichen Verhältnisse und die Interessenabwägung ungenügend gewürdigt; ein reduzierter Abstand von 10 m ist aufgrund der Rechtsgleichheit und der haushälterischen Bodennutzung sachgerecht.BGer 1C_893/2013 · 01.10.2014AbgewiesenDie Interessen des Natur- und Heimatschutzes (ISOS-Schutzobjekt Schlosslandschaft Hahnberg) überwiegen die kommunalen Planungsinteressen an der Ausscheidung einer strategischen Arbeitszone und der Umzonung in eine Gewerbezone, da die Fernwirkung der geschützten Objekte durch eine Bebauung der Roggwilerwiese schwer beeinträchtigt würde.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_94/2012 · 29.03.2012AbgewiesenBei der Standortwahl für eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) ist das öffentliche Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Fruchtfolgeflächensicherung höher zu gewichten als rein finanzielle Interessen, sofern Alternativstandorte nicht von vornherein unzweckmässig sind. Eine detaillierte Abklärung von Varianten mit…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_374/2011 · 14.03.2012AbgewiesenDie Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.EinzonungBGer 1C_565/2008 · 19.06.2009Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher Betriebsentwicklung und Landschaftsschutz muss gesamthaft erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Ersatzbauten, der Bodenqualität und der Vermeidung von Überkapazitäten.BaubewilligungBGer 1C_361/2008 · 27.04.2009Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Erweiterung einer Inertstoffdeponie (öffentliches Interesse an Entsorgungskapazität) und dem Schutz der Anwohner vor Immissionen sowie dem Landschaftsschutz (BLN-Gebiet) erfordert eine umfassende Prüfung der Erschliessung, der Emissionsbegrenzung und der Einholung der ENHK-Stellungnahme im…Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.