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VGer BE 100 2020 416

Abgewiesen

Entscheid vom 28.11.2022 · Kanton BE

Bei einer Mehrheit von Verursachern eines belasteten Standorts sind die Kosten nach Betriebsjahren und verwendeten Schadstoffmengen aufzuteilen; eine pauschale Bewertung ist zulässig, wenn sich die exakten Verursachungsanteile wegen Zeitablaufs nicht mathematisch genau bestimmen lassen.

VGer BE 100 2020 416 vom 28.11.2022 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.