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Art. 32d Abs. 4 USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2020 416 · 28.11.2022AbgewiesenBei einer Mehrheit von Verursachern eines belasteten Standorts sind die Kosten nach Betriebsjahren und verwendeten Schadstoffmengen aufzuteilen; eine pauschale Bewertung ist zulässig, wenn sich die exakten Verursachungsanteile wegen Zeitablaufs nicht mathematisch genau bestimmen lassen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.