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BGer 1C_438/2018

Abgewiesen

Entscheid vom 22.03.2019

Ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Bauvorhaben ist isoliert zu beurteilen, auch wenn künftige Erweiterungen möglich, aber noch nicht konkret geplant sind. Die Interessenabwägung beschränkt sich auf das vorliegende Gesuch.

BGer 1C_438/2018 vom 22.03.2019 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.