BGer 1C_484/2012
AbgewiesenEntscheid vom 27.05.2013
Die Aufrechterhaltung der Schutzzone für die Parzelle Nr. 114 im Naturschutzgebiet 'Gerzensee und Umgebung' ist trotz eingetretener Veränderungen verhältnismässig, da das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz und der Pufferfunktion der äusseren Zone überwiegt.
BGer 1C_484/2012 vom 27.05.2013 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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