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AppGer BS VD.2016.9

Abgewiesen

Entscheid vom 08.11.2016 · Kanton BS

Die Einführung einer Tempo-30-Zone auf einer innerstädtischen Strasse ist verhältnismässig und rechtmässig, wenn sie der Erfüllung des Lärmsanierungsauftrags gemäss Lärmschutzrecht dient und keine milderen, gleichermassen wirksamen Massnahmen zur Verfügung stehen.

AppGer BS VD.2016.9 vom 08.11.2016 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.