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Art. 3 Abs. 4 SVG

12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_345/2025 · 31.03.2026AbgewiesenEine kantonale Volksinitiative zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf verkehrsorientierten Strassen innerorts ist mit Bundesrecht vereinbar, solange eine Einzelfallprüfung möglich bleibt und das Ergebnis der Interessenabwägung nicht vorweggenommen wird; nach dem Günstigkeitsprinzip ist sie für gültig zu erklären, wenn ihr ein…RichtplanungVGer ZH VB.2024.00285 · 26.03.2026AbgewiesenEine funktionelle Verkehrsanordnung zur Temporeduktion auf 30 km/h, die in engem Sachzusammenhang mit einem gleichzeitigen Strassenprojekt zur Lärmsanierung steht, ist gestützt auf das bundesrechtliche Koordinationsgebot vom Verwaltungsgericht als einziger kantonaler Rechtsmittelinstanz zu beurteilen. Auf einer verkehrsorientierten…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0009-0010/2026 · 30.01.2026AbgewiesenStrassenbauprojekte für Gemeindestrassen können als Sondernutzungspläne im Sinne von Art. 26 RPG qualifiziert werden, doch ist eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht möglich, wenn keine Fragen der Grundordnung geregelt werden. Die Aufhebung von Parkplätzen als funktionelle Verkehrsvorschrift unterliegt einer separaten Zuständigkeit…BaubewilligungAppGer BS VD.2025.115 · 18.12.2025AbgewiesenEinem regionalen Verkehrsverband fehlt die Legitimation zur egoistischen Verbandsbeschwerde gegen Verkehrsanordnungen auf siedlungsorientierten Erschliessungsstrassen, wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass eine Vielzahl seiner Mitglieder diese Strassen mehr oder weniger regelmässig als Verkehrsteilnehmende benutzt. Der blosse Hinweis…AppGer BS VD.2025.52 · 18.12.2025AbgewiesenEin Automobilverband ist zur egoistischen Verbandsbeschwerde gegen eine funktionelle Verkehrsanordnung legitimiert, wenn es sich um eine überregional bedeutsame Verbindungsstrasse handelt, auf der eine Grosszahl seiner Mitglieder mehr oder weniger regelmässig fährt; in der Sache selbst ist die Verhältnismässigkeit des Spurabbaus…AppGer BS VD.2025.13 · 13.10.2025AbgewiesenVersuchsweise und befristet angeordnete funktionelle Verkehrsbeschränkungen im Rahmen eines Superblock Tests sind verhältnismässig, wenn die Vorinstanzen bei einer umfassenden Interessenabwägung den öffentlichen Interessen an Verkehrsberuhigung, Lärmreduktion und Verbesserung der Wohnumfeldqualität mehr Gewicht beimessen als den…VGer BE 100 2021 312 · 18.10.2024GutgeheissenVerkehrsbeschränkungen im Bahnhofquartier Biel (Zweikammersystem für den motorisierten Individualverkehr) stehen im Einklang mit dem RGSK Biel-Seeland 2021 und sind nach Art. 3 Abs. 4 SVG verhältnismässig; mit der definitiven Aufgabe des N5-Westast-Projekts entfällt die richtplanerische Bindung des zugehörigen Richtplans vfM.RichtplanungBGer 1C_580/2022 · 25.04.2023AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung öffentlicher Parkplätze in einer Gemeinde, in der Parkraum Mangelware ist, überwiegt das private Interesse eines Liegenschaftseigentümers an einer nördlichen Zufahrt zu seinem Carport, wenn dieser auch von einer anderen Seite zugänglich ist.BaubewilligungAppGer BS VD.2021.92 · 26.01.2021AbgewiesenFür flankierende Massnahmen (Neuanordnung von Parkfeldern) zur Verbesserung der Einhaltung einer Tempo-30-Zone bedarf es keines erneuten Gutachtens gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG; die Massnahmen sind verhältnismässig, wenn sie nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitungen beheben und ein erhöhtes öffentliches Interesse an der…BGer 1C_558/2019 · 08.07.2020Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Verkehrsfluss fällt zugunsten der Begegnungszone und des Teilfahrverbots aus, sofern die baulichen Anpassungen (Strassenpläne) rechtskräftig sind. Die Begegnungszone darf erst nach Rechtskraft der Strassenpläne signalisiert werden.VGer BE 100 2018 88 · 07.11.2018AbgewiesenDie bauliche Sperrung einer Quartierstrasse durch einen Pfosten stellt eine Teilentwidmung im Sinn von Art. 65 Abs. 2 SG dar und ist nur zulässig, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Das anerkannte öffentliche Interesse an der Unterbindung von Schleichverkehr und an der Verbesserung der…BaubewilligungAppGer BS VD.2016.9 · 08.11.2016AbgewiesenDie Einführung einer Tempo-30-Zone auf einer innerstädtischen Strasse ist verhältnismässig und rechtmässig, wenn sie der Erfüllung des Lärmsanierungsauftrags gemäss Lärmschutzrecht dient und keine milderen, gleichermassen wirksamen Massnahmen zur Verfügung stehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.