Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 4a VRV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2016.9 · 08.11.2016AbgewiesenDie Einführung einer Tempo-30-Zone auf einer innerstädtischen Strasse ist verhältnismässig und rechtmässig, wenn sie der Erfüllung des Lärmsanierungsauftrags gemäss Lärmschutzrecht dient und keine milderen, gleichermassen wirksamen Massnahmen zur Verfügung stehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.