Art. 4a VRV
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AppGer BS VD.2016.9 · 08.11.2016AbgewiesenDie Einführung einer Tempo-30-Zone auf einer innerstädtischen Strasse ist verhältnismässig und rechtmässig, wenn sie der Erfüllung des Lärmsanierungsauftrags gemäss Lärmschutzrecht dient und keine milderen, gleichermassen wirksamen Massnahmen zur Verfügung stehen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.