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VGer ZH VB.2025.00796

Besonderer Ausgang

Entscheid vom 07.05.2026 · Kanton ZH

Nach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Aufhebung des Verwaltungsgerichtsurteils sind die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu verlegen; die obsiegende Partei gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren als obsiegt. Unterlegene Beschwerdegegnerinnen tragen die Verfahrenskosten und schulden der…

VGer ZH VB.2025.00796 vom 07.05.2026 (Besonderer Ausgang)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.