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§ 17 Abs. 3 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00796 · 07.05.2026Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Aufhebung des Verwaltungsgerichtsurteils sind die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu verlegen; die obsiegende Partei gilt auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren als obsiegt. Unterlegene Beschwerdegegnerinnen tragen die Verfahrenskosten und schulden der…BaubewilligungVGer ZH EG.2025.00001 · 17.07.2025Teilweise gutgeheissenDas bewusste Fehlen des Wortes «je» in einer Dispositivziffer belegt, dass eine Umtriebsentschädigung insgesamt – nicht pro Person – zugesprochen wurde; ein Erläuterungsgesuch ist zulässig, wenn das Dispositiv gerade noch erläuterungsbedürftig ist, auch wenn der Entscheidwille des Spruchkörpers klar war.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.