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BRG ZH BRGE III Nrn. 0113-0114/2017

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 11.04.2017 · Kanton ZH

Die Baubewilligung ist aufzuheben, weil die Vorinstanz gegen das Gebot der formellen Koordination verstossen hat, indem sie die kantonale Gesamtverfügung nicht abwartete und die Baubewilligung vorzeitig eröffnete.

BRG ZH BRGE III Nrn. 0113-0114/2017 vom 11.04.2017 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.