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§ 12 Abs. 2 BVV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0113-0114/2017 · 11.04.2017Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung ist aufzuheben, weil die Vorinstanz gegen das Gebot der formellen Koordination verstossen hat, indem sie die kantonale Gesamtverfügung nicht abwartete und die Baubewilligung vorzeitig eröffnete.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.