§ 8 Abs. 1 BVV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0113-0114/2017 · 11.04.2017Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung ist aufzuheben, weil die Vorinstanz gegen das Gebot der formellen Koordination verstossen hat, indem sie die kantonale Gesamtverfügung nicht abwartete und die Baubewilligung vorzeitig eröffnete.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.