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BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2021

Abgewiesen

Entscheid vom 25.08.2020 · Kanton ZH

Die Abwassergebühr für unkontrolliert in die Kanalisation geflossenes Frischwasser ist auch bei grobfahrlässiger Verursachung verhältnismässig, wenn das Wasser mit häuslichem Abwasser vermischt und in der ARA gereinigt werden muss.

BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2021 vom 25.08.2020 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.