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Art. 22 SEVO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nr. 0004/2021 · 25.08.2020AbgewiesenDie Abwassergebühr für unkontrolliert in die Kanalisation geflossenes Frischwasser ist auch bei grobfahrlässiger Verursachung verhältnismässig, wenn das Wasser mit häuslichem Abwasser vermischt und in der ARA gereinigt werden muss.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.