BGer BGE 117 IB 28
AbgewiesenEntscheid vom 06.03.1991
Die raumplanerische Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG muss mit den umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG, materiell koordiniert werden. Bei Bagatellfällen mit minimaler Strahlenbelastung sind weitergehende vorsorgliche Massnahmen nicht erforderlich.
BGer BGE 117 IB 28 vom 06.03.1991 (Abgewiesen)
Planungsanlass
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