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VGer SG B 2022/109

Abgewiesen

Entscheid vom 17.10.2022 · Kanton SG

Die amtlichen Kosten eines Baubewilligungsverfahrens sind dem Gesuchsteller als Zustandsverursacher nach Art. 94 Abs. 1 VRP aufzuerlegen, selbst wenn dieser das Gesuch entgegen seinem Willen einreicht, sofern er durch sein Eigentum den Anlass zur Amtshandlung gibt.

VGer SG B 2022/109 vom 17.10.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.