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Art. 95 Abs. 1 VRP

17 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

41%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/155 · 18.09.2025Teilweise gutgeheissenIm baurechtlichen Rechtsmittelverfahren sind die amtlichen Kosten nach dem Erfolgsprinzip (Art. 95 Abs. 1 VRP) zu verteilen. Bei teilweisem Obsiegen ist eine anteilsmässige Kostenauferlegung vorzunehmen; eine pauschale Zuweisung aller Kosten an den Bauherrn bei nur teilweiser Gutheissung des Rekurses ist unzulässig.BaubewilligungVGer SG B 2024/129 · 31.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde darf nicht über ein Grundstück eines Dritten (hier: Terrainabgrabung auf Grundstück 0005_) verfügen, das nicht Gegenstand des Baugesuchs ist, ohne den Eigentümer anzuhören oder ein separates Verfahren einzuleiten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/31 · 14.11.2024GutgeheissenDie Hauptwohnseite eines Gebäudes ist primär nach qualitativen Kriterien (Nutzungsintensität, Aussicht, Besonnung) zu bestimmen. Bei gleichwertigen Fassaden kann die Summe des grossen und kleinen Grenzabstands aufgeteilt werden. Eine rein quantitative Betrachtung von Fensterflächen ist unzulässig.BaubewilligungVGer SG B 2024/147 · 11.09.2024GutgeheissenDas Verwaltungsgericht regelt die Kosten- und Entschädigungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Aufhebung durch das Bundesgericht und auferlegt die Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern.BaubewilligungVGer SG B 2023/63 · 22.10.2023AbgewiesenDie Einsprachelegitimation im Baubewilligungsverfahren setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse voraus, das bei einer Distanz von über 720 m und fehlender konkreter Betroffenheit durch Immissionen nicht gegeben ist. Aufsichtsrechtliche Anträge sind in diesem Kontext unzulässig.BaubewilligungUmzonungVGer SG B 2022/157 · 15.12.2022AbgewiesenWer eine Widerrufsverfügung anficht, muss formelle und materielle Beschwer nachweisen; fehlt es daran, weil die Widerrufsverfügung keine präjudizierenden Effekte enthält und das erstinstanzliche Verfahren ergebnisoffen fortgesetzt wird, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die blosse Unsicherheit über Kostenfolgen des erstinstanzlichen…BaubewilligungVGer SG B 2022/76 · 15.12.2022Teilweise gutgeheissenIm Rekursverfahren vor Verwaltungsbehörden wird das Honorar als Pauschale (Art. 22 Abs. 1 lit. a HonO, CHF 500–6000) entschädigt; massgebend ist nicht der tatsächliche Zeitaufwand, sondern der notwendige Aufwand (Art. 98 Abs. 2 VRP). Den Behörden kommt bei der Bemessung ein erheblicher Ermessensspielraum zu, der verwaltungsgerichtlich…BaubewilligungVGer SG B 2022/109 · 17.10.2022AbgewiesenDie amtlichen Kosten eines Baubewilligungsverfahrens sind dem Gesuchsteller als Zustandsverursacher nach Art. 94 Abs. 1 VRP aufzuerlegen, selbst wenn dieser das Gesuch entgegen seinem Willen einreicht, sofern er durch sein Eigentum den Anlass zur Amtshandlung gibt.BaubewilligungVRK SG I/2-2021/19 · 06.01.2022AbgewiesenDie Grundgebühr für Abwasser und Kehricht ist pro Wohneinheit zu entrichten; eine blosse Plombierung der Küchenwasserzufuhr beseitigt die Wohneinheitseigenschaft nicht, solange die Wohnungen kurzfristig wieder genutzt werden könnten und über Bäder sowie Toiletten an die Kanalisation angeschlossen sind.VGer SG B 2021/216 · 25.10.2021Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht sind die Kosten und Entschädigungen der kantonalen Verfahren dem Verfahrensausgang entsprechend neu zu verlegen; die obsiegende Partei hat Anspruch auf Rückerstattung der Kostenvorschüsse sowie auf ausseramtliche Entschädigung.BaubewilligungVGer SG B 2018/240 · 01.07.2019GutgeheissenWer eine öffentliche Strasse übermässig beansprucht und dadurch Schäden verursacht, ist nach Art. 18 Abs. 1 StrG (SG) zur Schadensbehebung oder zum Kostenersatz verpflichtet; bereits behobene Schäden dürfen jedoch nicht nochmals in Rechnung gestellt werden.BaubewilligungVGer SG B 2018/177 · 27.07.2018AbgewiesenIm Vergabeverfahren über öffentliche Baumeisterarbeiten kann eine ARGE im Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag Mängel der Ausschreibungsunterlagen nur noch rügen, soweit sich diese erst anhand der konkreten Angebote zeigen; ergibt der Angebotsvergleich, dass alle übrigen Anbieter die streitige Position einbeziehen, spricht dies gegen…BaubewilligungVGer SG B 2018/75 · 05.03.2018AbgewiesenBei Abschreibung eines Rekursverfahrens infolge Gegenstandslosigkeit durch Rückzug des Baugesuchs sind die Kosten der Gesuchstellerin aufzuerlegen; die zugesprochene ausseramtliche Parteientschädigung kann vom Verwaltungsgericht nur auf Ermessensmissbrauch, nicht auf Angemessenheit überprüft werden.BaubewilligungVGer SG B 2017/40 · 28.09.2017GutgeheissenDie Ausnahme vom offenen Vergabeverfahren gemäss Art. 16 Ingress und lit. f VöB bei zwingenden Gründen und unvorhersehbaren Ereignissen schliesst vorhersehbare Dringlichkeit nicht generell aus, setzt aber voraus, dass die Vergabebehörde die Dringlichkeit nicht selbst verschuldet hat. Eine Gemeinde muss als Rechtsnachfolgerin einer…BaubewilligungVGer SG B 2017/71 · 03.04.2017Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Rückweisung zur Neuverlegung der Kosten der kantonalen Verfahren sind die amtlichen Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern aufzuerlegen. Eine nicht anwaltlich vertretene Umweltorganisation hat trotz vollumfänglichen Obsiegens keinen Anspruch auf Parteientschädigung, da ihr…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer SG B 2015/277, B 2015/280 · 28.03.2017AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren für ein Wohn- und Pflegezentrum in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ist eine akzessorische Prüfung des Zonenplans unzulässig, wenn dieser rechtmässig ergangen ist und keine wesentlichen Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Fehlende Regelbauvorschriften in der…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2015/123 · 20.12.2016AbgewiesenDie Kosten eines Rekursverfahrens sind von der Partei zu tragen, deren Begehren abgewiesen wird, sofern keine Trölerei oder ungehöriges Verhalten vorliegt. Die Baubewilligungspflicht von Gartenbauarbeiten richtet sich nach den kantonalen Bauvorschriften.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.