Art. 667 Abs. 2 ZGB
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VGer ZH VR.2024.00001 · 23.01.2025AbgewiesenGegenstand einer formellen Teilenteignung bilden aufgrund des Akzessionsprinzips (Art. 667 Abs. 2 ZGB) nicht die zu fällenden Bäume als solche, sondern die durch deren Beseitigung wertgeminderten Grundstücke. Ist nach der Differenzmethode kein entschädigungspflichtiger Wertverlust nachgewiesen und verpflichtet ein Beseitigungsrevers zur…EnteignungVGer SG B 2022/109 · 17.10.2022AbgewiesenDie amtlichen Kosten eines Baubewilligungsverfahrens sind dem Gesuchsteller als Zustandsverursacher nach Art. 94 Abs. 1 VRP aufzuerlegen, selbst wenn dieser das Gesuch entgegen seinem Willen einreicht, sofern er durch sein Eigentum den Anlass zur Amtshandlung gibt.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0075/2020 · 28.04.2020AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Tulpenbaums als Schutzobjekt nach § 203 Abs. 1 lit. f PBG und die damit verbundenen Schutzmassnahmen (statisch relevanter Wurzelbereich, Kronenbereich, Fahrverbot, Ersatzpflanzungspflicht) sind rechtmässig, wenn sie auf einer vertretbaren Würdigung der massgebenden Umstände beruhen und verhältnismässig sind.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.