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Art. 667 Abs. 2 ZGB

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VR.2024.00001 · 23.01.2025AbgewiesenGegenstand einer formellen Teilenteignung bilden aufgrund des Akzessionsprinzips (Art. 667 Abs. 2 ZGB) nicht die zu fällenden Bäume als solche, sondern die durch deren Beseitigung wertgeminderten Grundstücke. Ist nach der Differenzmethode kein entschädigungspflichtiger Wertverlust nachgewiesen und verpflichtet ein Beseitigungsrevers zur…EnteignungVGer SG B 2022/109 · 17.10.2022AbgewiesenDie amtlichen Kosten eines Baubewilligungsverfahrens sind dem Gesuchsteller als Zustandsverursacher nach Art. 94 Abs. 1 VRP aufzuerlegen, selbst wenn dieser das Gesuch entgegen seinem Willen einreicht, sofern er durch sein Eigentum den Anlass zur Amtshandlung gibt.BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0075/2020 · 28.04.2020AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines Tulpenbaums als Schutzobjekt nach § 203 Abs. 1 lit. f PBG und die damit verbundenen Schutzmassnahmen (statisch relevanter Wurzelbereich, Kronenbereich, Fahrverbot, Ersatzpflanzungspflicht) sind rechtmässig, wenn sie auf einer vertretbaren Würdigung der massgebenden Umstände beruhen und verhältnismässig sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.