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Art. 94 Abs. 1 VRP

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/171 · 15.12.2022Teilweise gutgeheissenWird die Ablehnung eines Baugesuchs rechtskräftig, entfällt die Grundlage für hängige Rechtsmittel nach Art. 684 ZGB. Die Gegenstandslosigkeit des Verfahrens ist der Partei anzulasten, die sie verursacht hat, was die Kostenfolge nach dem Verursacherprinzip bestimmt.BaubewilligungVGer SG B 2022/109 · 17.10.2022AbgewiesenDie amtlichen Kosten eines Baubewilligungsverfahrens sind dem Gesuchsteller als Zustandsverursacher nach Art. 94 Abs. 1 VRP aufzuerlegen, selbst wenn dieser das Gesuch entgegen seinem Willen einreicht, sofern er durch sein Eigentum den Anlass zur Amtshandlung gibt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.