VGer SG B 2020/204
AbgewiesenEntscheid vom 08.03.2021 · Kanton SG
Ein Grundstück ist in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen, wenn eine Belastung mit grosser Wahrscheinlichkeit erstellt ist; private Interessen der Grundstückeigentümerin (drohende Hypothekenkündigung, Wertverlust) spielen dabei keine entscheidende Rolle mehr.
VGer SG B 2020/204 vom 08.03.2021 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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