Art. 5 AltlV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.211 · 13.04.2026Teilweise gutgeheissenFreiwillig durchgeführte Voruntersuchungen eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorts sind altlastenrechtlich notwendige Massnahmen im Sinne von Art. 32d USG, sofern sie ohne den Anlass des Verkaufswillens früher oder später behördlich angeordnet worden wären. Bei mehreren Verhaltensstörern ist der…VGer SG B 2020/204 · 08.03.2021AbgewiesenEin Grundstück ist in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen, wenn eine Belastung mit grosser Wahrscheinlichkeit erstellt ist; private Interessen der Grundstückeigentümerin (drohende Hypothekenkündigung, Wertverlust) spielen dabei keine entscheidende Rolle mehr.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.