Art. 59bis VRP
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VGer SG B 2020/204 · 08.03.2021AbgewiesenEin Grundstück ist in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen, wenn eine Belastung mit grosser Wahrscheinlichkeit erstellt ist; private Interessen der Grundstückeigentümerin (drohende Hypothekenkündigung, Wertverlust) spielen dabei keine entscheidende Rolle mehr.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.